Wien - In der FPÖ-internen Auseinandersetzung um Steuerreform und Hochwasser-Hilfe zitieren beide Seiten immer wieder den einstimmig angenommenen Parteitags-Beschluss vom 9. Juni zur Steuerreform. Die erste Etappe dieser Reform solle 2003 in Kraft treten. Die APA bringt im Folgenden den die Steuerreform betreffenden Teil des Leitantrags im Wortlaut (Im Volltext ist der Antrag unter http://www.fpoe.at abrufbar.): "Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch 'Faire Steuern' Um das österreichische Sozialsystem und den Wirtschaftsstandort nicht zu gefährden, war eine Sanierung des Staatshaushaltes unbedingt notwendig. Durch gezielte Maßnahme und verantwortungsbewusste Sanierungspolitik konnte bereits im Jahr 2001 ein Nulldefizit - das bedeutet ein Budget ohne neue Schulden (nach Maastricht-Kriterien) - erreicht werden. Nach etwas mehr als zwei Jahren des Sanierungs- und Stabilitätskurses der neuen Reformregierung unter freiheitlicher Federführung sollen die Bürger und die österreichische Wirtschaft von diesem Erfolgskurs profitieren. Die FPÖ bekennt sich zu einer Steuerreform, die Arbeitnehmer und Wirtschaft zu gleichen Teilen entlastet, den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage den Gefahren der Arbeitslosigkeit wirksam begegnen kann. Die FPÖ bekennt sich auch zu einer Fortsetzung des Sanierungskurses und deshalb zu weiteren Reformen auf der Ausgabenseite. Denn nur dadurch kann eine nachhaltige Entlastung des Haushaltes über einen Konjunkturzyklus hinaus verknüpft werden. Ziel der freiheitlichen Finanzpolitik ist eine Reduzierung der derzeitigen Abgabenquote von ca. 45 Prozent auf unter 40 Prozent bis zum Jahre 2010 und eine wie von der FPÖ schon durch das Modell der 'Fairen Steuern' aufgezeigte drastische Vereinfachung des Steuersystems." Zum Zeitpunkt der Steuerreform heißt es, dass "die erste Etappe der Steuerreform 2003 in Kraft treten soll". (APA)