Inland
Der FP-Parteitags-Beschluss zur Steuerreform
Wien - In der FPÖ-internen Auseinandersetzung um
Steuerreform und Hochwasser-Hilfe zitieren beide Seiten immer wieder
den einstimmig angenommenen Parteitags-Beschluss vom 9. Juni zur
Steuerreform. Die erste Etappe dieser Reform solle 2003 in Kraft
treten. Die APA bringt im Folgenden den die Steuerreform betreffenden
Teil des Leitantrags im Wortlaut (Im Volltext ist der Antrag unter
http://www.fpoe.at abrufbar.): "Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch 'Faire Steuern'
Um das österreichische Sozialsystem und den Wirtschaftsstandort
nicht zu gefährden, war eine Sanierung des Staatshaushaltes unbedingt
notwendig. Durch gezielte Maßnahme und verantwortungsbewusste
Sanierungspolitik konnte bereits im Jahr 2001 ein Nulldefizit - das
bedeutet ein Budget ohne neue Schulden (nach Maastricht-Kriterien) -
erreicht werden. Nach etwas mehr als zwei Jahren des Sanierungs- und
Stabilitätskurses der neuen Reformregierung unter freiheitlicher
Federführung sollen die Bürger und die österreichische Wirtschaft von
diesem Erfolgskurs profitieren.
Die FPÖ bekennt sich zu einer Steuerreform, die Arbeitnehmer und
Wirtschaft zu gleichen Teilen entlastet, den Wirtschaftsstandort
Österreich stärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und
Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage den
Gefahren der Arbeitslosigkeit wirksam begegnen kann.
Die FPÖ bekennt sich auch zu einer Fortsetzung des
Sanierungskurses und deshalb zu weiteren Reformen auf der
Ausgabenseite. Denn nur dadurch kann eine nachhaltige Entlastung des
Haushaltes über einen Konjunkturzyklus hinaus verknüpft werden.
Ziel der freiheitlichen Finanzpolitik ist eine Reduzierung der
derzeitigen Abgabenquote von ca. 45 Prozent auf unter 40 Prozent bis
zum Jahre 2010 und eine wie von der FPÖ schon durch das Modell der
'Fairen Steuern' aufgezeigte drastische Vereinfachung des
Steuersystems."
Zum Zeitpunkt der Steuerreform heißt es, dass "die erste Etappe
der Steuerreform 2003 in Kraft treten soll". (APA)