Salzburg - In der seit Sommer des Vorjahres andauernden Geschichte um die Ergänzung eines Zitats des Zionismus-Begründers Theodor Herzl in Salzburg dürfte es jetzt einen endgültigen Schlusspunkt geben. Das Strafverfahren wegen schwerer Sachbeschädigung gegen den deutschen Künstler Wolfram Kastner, der gemeinsam mit Studierenden der Sommerakademie das Zitat auf einer Gedenktafel an der Neuen Residenz in der Altstadt ergänzt hatte, wurde nun vom Gericht unter einer Probezeit von einem Jahr vorläufig eingestellt, teilte Kastner mit. Kastner hatte im August 2001 als Professor der Sommerakademie die Marmortafel am ehemaligen Gerichtsgebäude Salzburg, auf der ein halbes Zitat aus Herzls Tagebuch ("In Salzburg brachte ich einige der glücklichsten Stunden meines Lebens zu") eingraviert war, mit dem zweiten Teil - "Ich wäre auch gerne in dieser schönen Stadt geblieben, aber als Jude wäre ich nie zur Stellung eines Richters befördert worden." - ergänzt. Zitat wird vervollständigt Erst nach einem breiten internationalen Medienecho und der Intervention des Bundespräsidenten fand man sich in Salzburg bereit, das Zitat zu vervollständigen. "Nun ist die Tafel vorerst ganz verschwunden. Auf meine Anregung, den langen und mühsamen Weg der Einsicht auch in der Gestaltung und mit einer dauerhaften handschriftlichen Ergänzung zu dokumentieren, erhielt ich bislang keinerlei Reaktion", so Kastner. "Das Strafverfahren wäre fortzusetzen, sollte gegen Sie vor Ablauf der Probezeit wegen einer anderen strafbaren Handlung ein Strafverfahren eingeleitet werden. Andernfalls wird nach Ablauf der Probezeit e n d g ü l t i g von der Verfolgung zurückgetreten werden. Der Rücktritt von der Verfolgung wird lediglich im Geschäftsregister der Staatsanwaltschaft für 5 Jahre registriert. Das ist keine Eintragung im Strafregister. Sie sind dadurch nicht vorbestraft", heiß es im Beschluss der zuständigen Bezirksrichterin Gunda Knapp. "Ein ordentlicher Freispruch wäre zwar angemessener gewesen. Ich werde aber dennoch nicht von meinem Recht Gebrauch machen, zu diesem Zweck die 'Fortsetzung des Strafverfahrens zu verlangen' und damit den unnötigen öffentlichen Kosten, die durch das falsche Zitieren und die unkluge Rechthaberei der Landesregierung entstanden, weitere Kosten hinzufügen - auch wenn das von der Sache her weit mehr berechtigt wäre", meinte der Künstler weiter. Zu wünschen bleibe, "dass einige der politisch Verantwortlichen bei dieser öffentlichen Diskussion etwas Positives gelernt haben: Dass fälschende Zitierweise und Unterschlagung keine Mittel der Demokratie sein dürfen, dem vorhandenen Antisemitismus vorzubeugen; dass mit präpotentem Verhalten und Strafdrohungen der demokratische Diskussionsprozess nicht immer zu unterdrücken ist und dass Kunst mitunter einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten kann - gerade wenn sie unbequem ist." (APA)