Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/dpa
Wien - Tipps zur richtigen der Nutzung der Böden nach dem Hochwasser haben die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und das Umweltbundesamt in einem Merkblatt zusammengestellt. Den Betroffenen sollen "konkrete Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit den landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen gegeben werden", hieß es heute, Dienstag, in einer Aussendung des Umweltbundesamtes. Das Merkblatt wurde an alle betroffenen Gemeinden geschickt. Hygiene beachten! Bei allen Arbeiten sollten übliche hygienische Maßnahmen wie gründliches Händewaschen beachtet werden. Die Experten rieten, Handschuhe, Gummistiefel und Feuchtigkeit abweisende Kleidung zu tragen. Hautkontakt mit dem Schlamm sollte vermieden werden. Unmittelbar nach dem Rückgang des Wassers sind überflutete Bodenbereiche und Schlamm mit Viren, Bakterien und Parasiten verunreinigt. Die Bodenorganismen töten diese Krankheitskeime ab. Beschleunigt werden kann der Abbauprozess durch eine flache Bodenbearbeitung zur Durchlüftung alle zwei bis drei Wochen, fünf bis zehn Zentimeter tief. Feststellen einer Ölkontamination Sind überflutete Bereiche mit einem dünnen Ölfilm oder mit kontaminiertem Schlamm bedeckt, rechnet das Umweltbundesamt durch die Selbstreinigungskraft mit einem Abbau bis zum Herbst. Bei Verdacht auf eine "grobe" Verunreinigung mit Mineralölrückständen kann eine Bodenanalyse durchgeführt werden. Um eine Ölkontamination grob festzustellen, reicht die "Nasenprobe", hieß es. Ein luftdichtes Gefäß, halb mit Boden oder Schlamm gefüllt, muss über Nacht aufbewahrt werden. Ist beim Öffnen kein Ölgeruch wahrzunehmen, ist der Boden weitgehend rückstandsfrei. Bei Kontamination mit Schwermetallen gibt nur eine chemische Analyse Aufschluss über die Details. Kein erdnahes Gemüse essen Durch den Schlamm können laut dem Merkblatt im Oberboden physikalische oder chemische Bodeneigenschaften verändert worden sein. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte im kommenden Frühjahr eine entsprechende Bodenanalyse durchgeführt werden. Vom Konsum von Obst und Gemüse aus überfluteten Bereichen rieten die Spezialisten ab. Wurzel- und Knollengemüse, "erdnahes" Gemüse sowie Obst und Fruchtgemüse, das mit Überschwemmungswasser in Kontakt gekommen ist, sollte nicht verwendet werden. Kontaminierte Nahrungsmittel können entsorgt, eingearbeitet oder kompostiert werden. Auch überflutetes Gras oder Grünfutter darf nicht verfüttert, siliert oder kompostiert werden. Für vom Hochwasser Betroffene führen die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und das Umweltbundesamt eine Sonderaktion zur chemischen Analyse von Hochwasserschlamm bzw. überfluteten Böden auf Mineralölrückstände und Schwermetalle zum ermäßigten Preis von 75 Euro durch. (APA)