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Alexander Lozinsek

foto: apa/gepa pictures/kop
Graz - Gegen den Obmann des "Vereins der Bürger für Schutz und Sicherheit", kurz Grazer Bürgerwehr, den FPÖ-Gemeinderat Alexander Lozinsek, liegt ein Strafantrag beim Grazer Bezirksgericht für Strafrechtssachen vor. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Peter Gruber, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" vom Donnerstag. Der Strafantrag sei bereits am 10. Juli gestellt worden. Über den Inhalt des Antrags wollte Gruber keine Angaben machen. Laut "Krone" soll es sich um falsche Beweisaussage handeln. Der zuständige Bezirksrichter Günther Paulitsch war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, ebenso wenig wie der FP-Gemeinderat selbst. Lozinsek ist bereits der zweite Obmann der von der FPÖ initiierten Bürgerwehr, nachdem der Grazer Bundesheeroberst Helge Endres seine Obmannschaft wegen eines Anfang Juni im betrunkenen Zustand verursachten Verkehrsunfalls zurückgelegt hatte. Endres war damals auch als FPÖ-Gemeinderat zurückgetreten. Lozinsek glaubt an "rasche Einstellung" Der Grazer FPÖ-Gemeinderat Alexander Lozinsek vermutet in dem Strafantrag gegen ihn einen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Obmann der Grazer Bürgerwehr. Es könne sonst nicht sein, dass ein geheimer Akt so leicht an die Öffentlichkeit gelangen könne. Am Vorwurf der falschen Zeugenaussage sei "nichts dran und das werde ich auch beweisen". Er sei in einem Verfahren als Zeuge zu einer Aussage eingeladen worden, nun sei bei der Staatsanwaltschaft offenbar jemand der Ansicht, dass seine Aussage falsch gewesen sei. Das stimme aber nicht, so Lozinsek. Sein Anwalt habe ihm gesagt, dass so ein Delikt eigentlich seit zehn Jahren nicht mehr geahndet werde. "Das geht sicher positiv für mich aus", so Lozinsek, der es seinem Rechtsanwalt überlassen will, ob rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauch unternommen werden sollen. Bei Daten des Bezirksgerichts bzw. bei Polizeidaten lasse sich auf Grund des EKIS-Systems leicht feststellen, wer auf den Akt zugegriffen haben könnte. Bei Akten der Staatsanwaltschaft sei das nicht so einfach, meinte der Bürgerwehr-Obmann. Dies wurde von Lozinseks Anwalt Wolfgang Vacarescu bestätigt: "Bei jedem anderen, der nicht in politischen oder öffentlichen Funktion steht, wäre die Sache eingestellt worden, das steht zweifelsfrei fest", so Vacarescu. Die Angelegenheit habe so wenig Substrat, dass kein anderer Grund als ein politischer für ihn nachvollziehbar wäre, so Vacarescu, der sich in Graz neben seiner Advokatentätigkeiten auch immer wieder für Schubhäftlinge eingesetzt hat. Es könne seiner Ansicht nach nur ein Beamter die Daten an die Öffentlichkeit gebracht haben. Vacarescu meinte, dieser "Sektor wird gerne totgeschwiegen", weil auch Medien über solche Aktionen ihre Informationen bezögen. Es handle sich seiner Ansicht nach um ein "Loch im Schutzsystem": Die Chance, den Verantwortlichen für die unerlaubte Weitergabe von Daten zu finden, gehe allerdings gegen Null. Der zuständige Richter Günther Paulitsch bestätigte am Donnerstagnachmittag den Fall, wollte aber keine näheren Angaben machen. (APA)