Wien - Die Bundesregierung hat am Sonntag in einem Sonderministerrat den 24. November als Termin für die vorgezogene Nationalratswahl fixiert. Gleichzeitig wurde in der Verordnung über Antrag des Innenministers der 24. September als Stichtag festgelegt. Dies bedeutet, wer mit kommenden Dienstag im Wählerverzeichnis aufscheint, ist wahlberechtigt. Diese Verordnung muss nun nur noch vom Hauptausschuss des Nationalrates bestätigt werden. Dies wird am morgigen Montag erfolgen. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Nationalrat mit einem einstimmigen Beschluss die Gesetzgebungsperiode vorzeitig beendet, und damit den Weg für die vorgezogenen Neuwahlen frei gemacht. (APA)