Inland
Wahlkarten-Beantragung ab sofort möglich
Wahl im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben
Wien - Für die Nationalratswahl am 24. November können
bereits österreichweit Wahlkarten beantragt werden. Mit der erfolgten Kundmachung des Wahltermins im Bundesgesetzblatt
gilt die Nationalratswahl als ausgeschrieben. Damit können Personen,
die ihre Stimme am 24. November nicht in ihrem Wahllokal am Wohnort
abgeben können, ab sofort Wahlkarten beantragen. Letzter Termin dafür
ist Donnerstag, der 21. November. Mit einer Wahlkarte kann die Stimme dann entweder in einem
Wahllokal für Wahlkartenwähler bzw. vor einer "besonderen
Wahlbehörde" (im Spital, zu Hause) in Österreich oder auch aus dem
Ausland abgegeben werden. Ist jemand geh- oder transportunfähig oder
bettlägerig, muss er dies gleichzeitig mit dem Antrag auf die
Wahlkarte bekannt geben, damit er am Wahltag von einer "besonderen
Wahlbehörde" aufgesucht wird.
Beantragt werden muss die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren
Wählerevidenz der Wahlberechtigte aufscheint. Der Antrag kann
mündlich oder schriftlich - in manchen Gemeinden auch schon per
E-Mail - gestellt werden.
Bei der letzten Wahl im Jahr 1999 wurden 388.270 Wahlkarten
vergeben, 363.398 im Inland und 24.872 ins Ausland. Mit Auszählung
der 245.400 in fremden Wahlkreisen bzw. aus dem Ausland ausgegebenen
Stimmen hat sich damals ein Mandat von der FPÖ zu den Grünen
verschoben. Stimmen, die im Wohn-Wahlkreis abgegeben werden, sind
schon am Wahlabend im Resultat erfasst. (APA)