Wien - Für die Nationalratswahl am 24. November können bereits österreichweit Wahlkarten beantragt werden. Mit der erfolgten Kundmachung des Wahltermins im Bundesgesetzblatt gilt die Nationalratswahl als ausgeschrieben. Damit können Personen, die ihre Stimme am 24. November nicht in ihrem Wahllokal am Wohnort abgeben können, ab sofort Wahlkarten beantragen. Letzter Termin dafür ist Donnerstag, der 21. November. Mit einer Wahlkarte kann die Stimme dann entweder in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler bzw. vor einer "besonderen Wahlbehörde" (im Spital, zu Hause) in Österreich oder auch aus dem Ausland abgegeben werden. Ist jemand geh- oder transportunfähig oder bettlägerig, muss er dies gleichzeitig mit dem Antrag auf die Wahlkarte bekannt geben, damit er am Wahltag von einer "besonderen Wahlbehörde" aufgesucht wird. Beantragt werden muss die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz der Wahlberechtigte aufscheint. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich - in manchen Gemeinden auch schon per E-Mail - gestellt werden. Bei der letzten Wahl im Jahr 1999 wurden 388.270 Wahlkarten vergeben, 363.398 im Inland und 24.872 ins Ausland. Mit Auszählung der 245.400 in fremden Wahlkreisen bzw. aus dem Ausland ausgegebenen Stimmen hat sich damals ein Mandat von der FPÖ zu den Grünen verschoben. Stimmen, die im Wohn-Wahlkreis abgegeben werden, sind schon am Wahlabend im Resultat erfasst. (APA)