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Bonn - Der Weiße Hai und mehrere Walarten sind von den Vereinten Nationen (UN) als vom Aussterben bedrohte Tierarten unter strengen Schutz gestellt worden. Jegliches Fangen oder Töten ist damit verboten, Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden. Diesen Beschluss fasste die UN-Konferenz für wandernde Tierarten am Dienstag zum Abschluss einer einwöchigen Konferenz in Bonn. Das Papier wurde trotz Einwänden und bei Vorbehalten Norwegens verabschiedet, das sich auch im Interesse Japans so positionierte. Der Schutz des Weißen Hais sei ein Durchbruch, sagte der Experte Nicolas Entrup von der Gesellschaft zur Erhaltung der Wale und Delfine (WDCS). "Damit werden endlich die fatalen Auswirkungen der Fischerindustrie auf diesen Hai thematisiert." Der Weiße Hai, der in küstennahen Gewässern lebt und auch schon im Mittelmeer gesichtet wurde, ist durch den gleichnamigen Hollywood-Film als Menschenkiller berüchtigt geworden. Wegen seiner Rücken- und Schwanzflossen ist der Hai besonders in Asien als Delikatesse gefragt. Weitere Schützlinge In die Liste der bedrohten und strengstens zu schützenden Arten wurde außerdem das zweihöckrige Wildkamel bzw. Trampeltier aufgenommen, das in der asiatischen Wüste Gobi (Mongolei und China) vorkommt. Experten schätzen, das es nur noch knapp tausend Tiere dieser Gattung gibt. Sie wurden vor allem durch Wilderei dezimiert. Auch weitere Robben- und Vogelarten wurden in die Schutzlisten aufgenommen. Spezielle Maßnahmen zum Erhalt wurden für den Schneeleoparden beschlossen. Außerdem soll der Schutz der Meeressäuger und -schildkröten sowie von Seevögeln vor Beifang verbessert werden. Walschutz Die Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention zur Erhaltung wild lebender wandernder Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) beschloss auf Anträge Australiens die Listung von acht Wal- und Delfinarten in die Anhänge der Konvention. Vier Arten (Finnwal, Seiwal, Pottwal und der Ganges-Flussdelfin) wurden in Anhang I der Konvention gelistet und genießen künftig als vom Aussterben bedrohte Arten besonders strengen Schutz ihrer Lebensräume. Vier weitere Arten (Zwergwal, Zwergglattwal, Brydewal und Schwertwal) wurden in Anhang II als gefährdete Arten aufgenommen und sollen durch regionale Kooperation geschützt werden. "Wir sind sehr zufrieden mit diesem Ergebnis. Mit der Listung dieser Arten wurde von der CMS ein wichtiges Signal an die Internationale Walfangkomission und an CITES ausgesandt", erklärt Nina Thüllen, Meeresbiologin der Umweltschutzorganisation Greenpeace. "Sollte Japan seine Pottwaljagd nun nicht einstellen, setzt es sich abermals rücksichtslos über internationales Recht hinweg." (APA/dpa)