Bonn - Der Weiße Hai und mehrere Walarten sind von den
Vereinten Nationen (UN) als vom Aussterben bedrohte Tierarten unter
strengen Schutz gestellt worden. Jegliches Fangen oder Töten ist
damit verboten, Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden. Diesen
Beschluss fasste die UN-Konferenz für wandernde Tierarten am Dienstag
zum Abschluss einer einwöchigen Konferenz in Bonn. Das Papier wurde
trotz Einwänden und bei Vorbehalten Norwegens verabschiedet, das sich
auch im Interesse Japans so positionierte.
Der Schutz des Weißen Hais sei ein Durchbruch, sagte der Experte
Nicolas Entrup von der Gesellschaft zur Erhaltung der Wale und
Delfine (WDCS). "Damit werden endlich die fatalen Auswirkungen der
Fischerindustrie auf diesen Hai thematisiert." Der Weiße Hai, der in
küstennahen Gewässern lebt und auch schon im Mittelmeer gesichtet
wurde, ist durch den gleichnamigen Hollywood-Film als Menschenkiller
berüchtigt geworden. Wegen seiner Rücken- und Schwanzflossen ist der
Hai besonders in Asien als Delikatesse gefragt.
Weitere Schützlinge
In die Liste der bedrohten und strengstens zu schützenden Arten
wurde außerdem das zweihöckrige Wildkamel bzw. Trampeltier aufgenommen, das in der
asiatischen Wüste Gobi (Mongolei und China) vorkommt. Experten
schätzen, das es nur noch knapp tausend Tiere dieser Gattung gibt.
Sie wurden vor allem durch Wilderei dezimiert. Auch weitere Robben-
und Vogelarten wurden in die Schutzlisten aufgenommen. Spezielle
Maßnahmen zum Erhalt wurden für den Schneeleoparden beschlossen.
Außerdem soll der Schutz der Meeressäuger und -schildkröten sowie von
Seevögeln vor Beifang verbessert werden.
Walschutz
Die Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention zur Erhaltung wild
lebender wandernder Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) beschloss auf Anträge
Australiens die Listung von acht Wal- und Delfinarten in die Anhänge
der Konvention. Vier Arten (Finnwal, Seiwal, Pottwal und der Ganges-Flussdelfin) wurden in Anhang I der Konvention gelistet und genießen
künftig als vom Aussterben bedrohte Arten besonders strengen Schutz
ihrer Lebensräume. Vier weitere Arten (Zwergwal, Zwergglattwal,
Brydewal und Schwertwal) wurden in Anhang II als gefährdete Arten
aufgenommen und sollen durch regionale Kooperation geschützt werden.
"Wir sind sehr zufrieden mit diesem Ergebnis.
Mit der Listung dieser Arten wurde von der CMS ein wichtiges Signal an die
Internationale Walfangkomission und an CITES ausgesandt", erklärt Nina
Thüllen, Meeresbiologin der Umweltschutzorganisation Greenpeace. "Sollte Japan seine Pottwaljagd nun
nicht einstellen, setzt es sich abermals rücksichtslos über internationales
Recht hinweg."
(APA/dpa)