Inland
Spitzelaffäre: Weitere Niederlage für Kleindienst
Handelsgericht weist Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Riess-Passer zurück
Wien - Josef Kleindienst, Aufdecker der so genannten
Spitzelaffäre und in dieser Sache mittlerweile in erster Instanz zu
sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, brachte im vergangenen Juli
eine Klage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
gegen Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) ein. Diese hatte
sinngemäß davon gesprochen, Kleindienst betreibe eine persönliche
Diffamierung, weil er nicht das geworden sei, was er werden wollte.
Der ehemalige freiheitliche Polizeigewerkschafter musste nun vorerst
eine Niederlage einstecken. Wie die Wiener Anwaltskanzlei Gheneff-Fürst am Mittwoch in einer
Presse-Aussendung wissen ließ, hat das Handelsgericht Wien mit dem
Beschluss AZ 18 Cg 127/02v Kleindiensts Antrag auf Erlassung einer
einstweiligen Verfügung gegen Riess-Passer abgewiesen. Das Gericht
soll demnach darin fest halten, die Äußerung der Vizekanzlerin sei
"keine grundlose persönliche Attacke" gewesen, sondern "Teil einer
politischen Diskussion, die von Kleindienst selbst hervorgerufen
worden ist".
Riess-Passer hätte adäquat auf die massiven Attacken des Klägers
gegen die Mitglieder der FPÖ reagiert, zitiert Michael Rami, der
Rechtsbeistand der früheren FPÖ-Chefin, aus der Entscheidung. Der
Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (APA)