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Das Handelsgericht Wien hat dem ORF verboten, zwischen Sendungsteilen von "Willkommen Österreich" Werbeblöcke zu senden. Sie seien als - vom ORF- Gesetz verbotene - Unterbrecherwerbung einzustufen, heißt es in der einstweiligen Verfügung. Erwirkt hat sie Medienanwalt Michael Krüger für ATV.

Die dem STANDARD vorliegende Verfügung "verbietet" dem ORF, "ab sofort Magazine in Fernsehprogrammen durch Werbung, wie etwa durch Einschub eines oder mehrerer Werbeblöcke in die Sendung 'Willkommen Österreich', zu unterbrechen".

Der Küniglberg argumentierte, "Willkommen Österreich" sei eine aus drei Teilen bestehende Programmfläche, wie sie im Radio üblich seien. Die würden auch durch Nachrichten, Wetter, Werbung unterbrochen.

Das Handelsgericht konnte sich der Interpretation nicht anschließen und verweist auf das ORF-Gesetz: "Bei Sportübertragungen und Sendungen über ähnlich strukturierte Ereignisse und Darbietungen mit Pausen darf die Werbung nur zwischen die eigenständigen Teile oder in die Pausen eingefügt werden. Das Unterbrechen anderer Fernsehsendungen (...) ist unzulässig."

Sportübertragung passt nicht recht, "ähnlich strukturierte Darbietung" auch nicht. "Dem Gericht ist es nahezu unmöglich, im Zusammenhang mit 'Willkommen Österreich' den Ausdruck 'Sendung' zu vermeiden." Der ORF versuche das mit "recht ungewöhnlichen" Ausdrücken, heißt es in der Verfügung.

"Wir haben schon eine Ausfalllösung für den Fall des Falles", sagte ORF-Direktor Alexander Wrabetz auf STANDARD-Anfrage. Präzisieren wollte er sie zunächst nicht. Der ORF könnte die Sendungsstruktur ändern oder die Werbung - insgesamt rund acht Minuten täglich - um "Willkommen" zu gruppieren versuchen. Jedenfalls werde dem Küniglberg dadurch "kein finanzieller Schaden entstehen". Die Verfügung gilt bis zur Entscheidung im Hauptverfahren über die ATV-Klage. (Harald Fidler/DER STANDARD, 10.10.2002)