Brüssel - Die EU-Kommission hält den Benes-Bericht trotz erster Medienberichte aus Prag noch unter Verschluss. Ein Sprecher teilte am Mittwoch lediglich mit, dass das Dokument voraussichtlich am Donnerstag oder Freitag veröffentlicht wird. In EU-Ratskreisen hieß es, dass es sich dabei nicht um ein vom juristischen Dienst der Behörde ausgearbeitetes Gutachten über die Vereinbarkeit der Benes-Dekrete mit dem EU-Recht handle, sondern nur um ein "Zusammenfassendes Erkenntnis der Dienststellen der EU-Kommission", das die zuständigen Stellen in ständigem Kontakt mit der Tschechischen Republik ausgearbeitet haben. Zwar hatte die EU-Kommission auch eine interne Analyse zu den rechtlichen Folgewirkungen der Benes-Dekrete ausarbeiten lassen. Wegen der "Inflation" anderer Gutachten - neben dem Bericht des deutschen Völkerrechtlers Jochen Frowein für das Europäische Parlament hatte auch der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber zwei Untersuchungen in Auftrag gegeben - wolle sie nun aber auf eine Veröffentlichung verzichten, hieß es in EU-Kreisen. Damit soll verhindert werden, dass Kommissions- und Parlamentsgutachten wegen möglicher Abweichungen bei einzelnen Punkten gegeneinander ausgespielt werden. Vor der Veröffentlichung des Erkenntnisses will die EU-Kommission außer Prag auch noch Österreich und Deutschland konsultieren. Laut Medienberichten soll der Kommissions-Bericht ähnlich wie die Untersuchung Froweins zum Schluss gelangt sein, dass die Benes-Dekrete, die 1945 zur Massenvertreibung von Sudetendeutschen geführt hatten, kein Beitrittshindernis für Tschechien zur EU darstellen. (APA)