Prozess um Trauner "Waffennarr" mit Arsenal und Nazi-Schriften im Keller - Verteidigung: "Verzweiflungstat"
Redaktion
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Linz - Die Mühlen der Justiz mahlen keineswegs immer
langsam, im Gegenteil: Am Landesgericht Linz musste sich bereits am
Mittwochnachmittag jener "Waffennarr" aus Traun verantworten, der am
7. Oktober des heurigen Jahres zwei Gendarmen mit einer entsicherten
Splitterhandgranate bedroht hatte.
In den Morgenstunden des 7. Oktober hatte sich in der Wohnung in
Traun eine dramatische Szene abgespielt. Zwei Gendarmen wollten den
52-jährigen Wohnungsbesitzer in einer waffenrechtlichen Angelegenheit
sprechen. Doch plötzlich holte der Mann eine Splitterhandgranate
hervor, entsicherte sie und rief den Beamten zu: "Wenn ich will,
schnalzt es jetzt". Auch versuchte er, einem der Gendarmen die
entsicherte Granate in die Hand zu drücken. Durch beruhigendes
Zureden gelang es den Beamten, den Mann dazu zu bringen, dass er den
Sicherungssplint wieder in die Handgranate steckte. Nun konnten die
Gendarmen dem Rentner die Handgranate abnehmen, anschließend ließ er
sich widerstandlos festnehmen.
In der Wohnung und im Keller des Mannes wurde in der Folge ein
ganzes Waffenarsenal sichergestellt. Ebenso fand man bei ihm
zahlreiche Schriften mit nationalsozialistischem Inhalt. Wie der
Ermittlungen ergaben, gehörte der 52-Jährige aber keine
Neo-Nazi-Gruppe an, es handelte sich vielmehr um einen "Einzelgänger
mit einschlägigem Gedankengut".
Die Justiz trennte die Verfahren: Die Punkte Waffenarsenal und
Verdacht der NS-Wiederbetätigung wurden ausgeschieden, hier laufen
die Voruntersuchungen noch. Beim Prozess am Mittwochnachmittag ging
es daher "nur" um die Bedrohung der Gendarmen mit der Handgranate.
Motiv war die "Liebe zur Handgranate"
Die Anklage gegen den 52-jährigen Frührentner und "Waffennarren"
lautete auf gefährliche Drohung, versuchten Widerstand gegen die
Staatsgewalt und Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte, der
sich zurzeit in U-Haft befindet, gab bei der Verhandlung am Mittwoch
zwar den Vorfall mit der entsicherten Handgranate zu, beteuerte aber,
er habe die Beamten nicht bedrohen und auch keinen Widerstand gegen
deren Amtshandlung leisten wollen.
"Extremer Waffenliebhaber"
Der Verteidiger bezeichnete die Sache als "Verzweiflungstat"
seines Mandanten, dieser sei ein "extremer Waffenliebhaber" und habe,
als die Gendarmen kamen, befürchtet, dass sie ihm seine Handgranate
wegnehmen würden "und die wollte er nicht verlieren", so der
Verteidiger.
Der Angeklagte selbst fügte noch hinzu, er habe "wissen wollen,
wie die Gendarmen auf die entsicherte Handgranate reagieren".
Befragt, woher er die Handgranate überhaupt gehabt habe, antwortete
der Mann: "Ich habe sie in Linz von einem Jugoslawen gekauft, aber
dessen Namen habe ich vergessen". (APA)
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