Inland
Grüne: Ausschreibungs- bedingungen bei Auftrag an Privatfirma verletzt
Stoisits: Auftrag an Privatfirma überschreitet Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes 2002 um ein Vielfaches
Wien - Die Grünen sehen in der Übertragung der
Rückkehrberatung für Asylwerber an ein deutsches Privatunternehmen
eine Verletzung der Ausschreibungsbedingungen. Der Auftrag an
"European Homecare" überschreite die "Schwellenwerte des
Bundesvergabegesetzes 2002 um ein Vielfaches und hätte daher
öffentlich ausgeschrieben werden müssen", so die grüne
Justizsprecherin Terezija Stoisits am Freitag. Die Argumentation des Sprechers von Innenminister Ernst Strasser
(V) im "Kurier", wonach "European Homecare" 55.000 Euro pro Monat
erhalten würde, ändere daran nichts. Die Bestimmungen der
Bundesvergabeverordnung beziehen sich nämlich auf die im ersten Jahr
nach Auftragserteilung anfallenden Gesamtkosten und diese dürfen laut
Gesetz 130.000 SZR (Sonderziehungsrechte = 138.972 Euro) pro Jahr
nicht überschreiten. 55.000 Euro im Monat ergeben jährlich 660.000
Euro, rechnet Stoisits vor. Dieser Betrag überschreitet eindeutig die
Grenze, unter der es keiner Ausschreibung bedurft hätte.(APA)