Netzpolitik
UNIQA nimmt zu Big Brother Award Stellung
"Kein Datenmissbrauch, sondern Schutz der Versicherungsgemeinschaft"
Das Versicherungsunternehmen UNIQA - in der Kategorie "Business &
Finanzen" mit einem Award bedacht - erklärte, dass die
"Preisverleihung" an das Unternehmen "- unserer Meinung nach - auf
nicht ausreichenden Recherchen" beruhe. Die Begründung der
Auszeichnung lautete, es gehe um Geschäftsbedingungen, die zu weit
reichende Einblicke in Gesundheitsdaten und Krankengeschichten
erlauben würden."Schutz der Versicherungsgemeinschaft"
Es handle sich dabei "sicherlich nicht um einen Datenmissbrauch,
sondern um einen Schutz der Versicherungsgemeinschaft, wie er von
allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen vorgenommen wird",
erklärte UNIQA Personenversicherung-Vorstandsdirektor Peter Eichler
in einer Stellungnahme. Seit Jahrzehnten verzichte das Unternehmen
wie alle anderen österreichischen Versicherer bei Abschluss einer
Krankenversicherung auf eine ärztliche Untersuchung.
Gesetzlich geregelt
Der Gesundheitszustand werde stattdessen mittels eines Fragebogens
erhoben, so das Unternehmen. "Dabei stimmt der Kunde ausdrücklich zu,
dass der Versicherer mit behandelnden Ärzten Kontakt aufnimmt, um
allfällige Rückfragen zu tätigen. Die dabei befassten
Versicherungsmitarbeiter unterliegen einer straf- und
verwaltungsrechtlich abgesicherten Verschwiegenheitsverpflichtung.
Dieser Vorgang ist somit gesetzlich geregelt und ein sorgsamer Umgang
mit den Daten gewährleistet", betonte Eichler.
Kunden vor Schädigung bewahren
Rückfragen könnten notwendig werden, um die
Versichertengemeinschaft vor Missbrauch zu schützen, so Eichler. Wer
bei Abschluss seiner Krankenversicherung bereits den konkreten
Operationstermin vor Augen habe, schädige all jene Kunden, die die
Versicherung als Absicherung gegen ungewisse Ereignisse begreifen.
"Seit Jahrzehnten bewährt"
Auch zur Abgrenzung der Leistungspflicht könne eine Rückfrage
erforderlich sein. Schönheitsoperationen zum Beispiel seien nicht vom
Versicherungsschutz umfasst, erklärte der Vorstand der UNIQA
Personenversicherung. Rückfragen könnten klären, ob eine solche oder
eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt. "Da es in der
privaten Krankenversicherung zu Direktverrechnung mit den
Dienstleistern (Spitäler, Ärzte,...) kommt, dienen solche Rückfragen
auch zur weiteren Absicherung und zum Schutz der
Versichertengemeinschaft, da nur so ungerechtfertigte Ansprüche
erkannt werden können. All dies ist nicht neu, sondern seit
Jahrzehnten ohne Probleme bewährt", erklärte Eichler.(APA)