Das Versicherungsunternehmen UNIQA - in der Kategorie "Business & Finanzen" mit einem Award bedacht - erklärte, dass die "Preisverleihung" an das Unternehmen "- unserer Meinung nach - auf nicht ausreichenden Recherchen" beruhe. Die Begründung der Auszeichnung lautete, es gehe um Geschäftsbedingungen, die zu weit reichende Einblicke in Gesundheitsdaten und Krankengeschichten erlauben würden."Schutz der Versicherungsgemeinschaft" Es handle sich dabei "sicherlich nicht um einen Datenmissbrauch, sondern um einen Schutz der Versicherungsgemeinschaft, wie er von allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen vorgenommen wird", erklärte UNIQA Personenversicherung-Vorstandsdirektor Peter Eichler in einer Stellungnahme. Seit Jahrzehnten verzichte das Unternehmen wie alle anderen österreichischen Versicherer bei Abschluss einer Krankenversicherung auf eine ärztliche Untersuchung. Gesetzlich geregelt Der Gesundheitszustand werde stattdessen mittels eines Fragebogens erhoben, so das Unternehmen. "Dabei stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass der Versicherer mit behandelnden Ärzten Kontakt aufnimmt, um allfällige Rückfragen zu tätigen. Die dabei befassten Versicherungsmitarbeiter unterliegen einer straf- und verwaltungsrechtlich abgesicherten Verschwiegenheitsverpflichtung. Dieser Vorgang ist somit gesetzlich geregelt und ein sorgsamer Umgang mit den Daten gewährleistet", betonte Eichler. Kunden vor Schädigung bewahren Rückfragen könnten notwendig werden, um die Versichertengemeinschaft vor Missbrauch zu schützen, so Eichler. Wer bei Abschluss seiner Krankenversicherung bereits den konkreten Operationstermin vor Augen habe, schädige all jene Kunden, die die Versicherung als Absicherung gegen ungewisse Ereignisse begreifen. "Seit Jahrzehnten bewährt" Auch zur Abgrenzung der Leistungspflicht könne eine Rückfrage erforderlich sein. Schönheitsoperationen zum Beispiel seien nicht vom Versicherungsschutz umfasst, erklärte der Vorstand der UNIQA Personenversicherung. Rückfragen könnten klären, ob eine solche oder eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt. "Da es in der privaten Krankenversicherung zu Direktverrechnung mit den Dienstleistern (Spitäler, Ärzte,...) kommt, dienen solche Rückfragen auch zur weiteren Absicherung und zum Schutz der Versichertengemeinschaft, da nur so ungerechtfertigte Ansprüche erkannt werden können. All dies ist nicht neu, sondern seit Jahrzehnten ohne Probleme bewährt", erklärte Eichler.(APA)