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Salzburg - "Die Flucht aus dem Arbeitsrecht muss gestoppt werden. Die Gruppe der so genannten freien Dienstnehmer wächst Tag für Tag", stellten am Donnerstag Vertreter der Salzburger Arbeiterkammer in einem Pressegespräch in der Mozartstadt fest. In den zwei Jahren sei sie um fast zwei Drittel gewachsen. Die AK Salzburg hat deshalb eine spezielle Beratung für freie Dienstnehmer installiert. Die Zahl freier Dienstnehmer und "Scheinselbstständiger" würde immer mehr zunehmen, meinte AK-Präsident Alexander Böhm. "Vielfach fehlt es diesen Arbeitnehmern am notwendigen Schutz. Die AK Salzburg wird sich daher dieser benachteiligten Gruppe besonders annehmen, damit sie am Arbeitsmarkt nicht unter die Räder kommt." Es handle sich um ein klassisches Umgehungsgeschäft, so die Salzburger AK. "Arbeitsort, Arbeitszeit, die Arbeit selbst - alles bleibt unverändert. Nur gibt es dafür weniger Geld und weniger Sicherheit." Freie Dienstnehmer sind zwar nach dem ASVG kranken-, pensions- und unfallversichert (sofern sie mehr als geringfügig verdienen), für sie greifen aber arbeitsrechtliche Schutzgesetze wie bezahlter Urlaub, bezahlte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Rechtsanspruch auf Abfertigung und Überstundenentlohnung nicht. Sie sind auch nicht arbeitslosenversichert und im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers erhalten sie kein Geld aus dem Insolvenzfonds. Sie bekommen zwar im Wege der Krankenversicherung ärztliche Behandlung, aber kein Krankengeld, kritisiert die AK. (APA/red)