Inland
Beschwerdekommission des Bundesheer wird neu bestellt
FP-Ofner und VP-Senekovic scheiden aus
Wien - Als eine der ersten Maßnahmen wird der neue
Nationalrat am 20. Dezember, dem Tag der Konstituierung, die
Mitglieder der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission neu
wählen. Die sechsjährige Amtsperiode der Kommission endet am 31.
Dezember dieses Jahres. Von den drei derzeitigen Vorsitzenden -
Gerald Tychtl (S), Harald Ofner (F) und Joachim Senekovic (V) -
scheiden Ofner und Senekovic sicher aus. Die Nachfolgefrage ist erst
bei der ÖVP entschieden, die den früheren Sicherheitssprecher Paul
Kiss - der den Wiedereinzug in den Nationalrat nicht geschafft hat -
nominiert. In der FPÖ hieß es, der Nachfolger Ofners werde erst bestimmt.
Auch in der SPÖ hieß es, die Entscheidung sei noch nicht gefallen.
Heftig dementiert wurde seitens des SPÖ-Klubs, dass der ehemalige
Abgeordnete Anton Leikam, der nach einer Alko-Fahrt Anfang Juni sein
Mandat zurücklegen musste, für diese Position vorgeschlagen werden
könnte. Das Gerüchte ist Ende der vergangenen Woche im Parlament
aufgetaucht.
Leikam selbst meinte auf APA-Anfrage, er wisse nichts von einer
Berufung zum Mitglied der Bundesheer-Beschwerdekommission. "Davon
habe ich noch nichts gehört", sagte er zur APA-Klagenfurt. Auch der
Kärntner SPÖ-Landesvorsitzende LHStv. Peter Ambrozy weiß nichts von
der Personalrochade. "Mit uns hat niemand geredet, wir wurden nie mit
diesem Thema konfrontiert", sagte er im Gespräch mit der APA.
Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Besetzung der
Bundesheer-Beschwerdekommission Bundessache sei.
Die Bundesheer-Beschwerdekommission ist beim
Verteidigungsministerium eingerichtet und setzt sich aus drei - sich
in der Amtsführung abwechselnden - Vorsitzenden und sechs weiteren
Mitgliedern zusammen. Diese werden von den im Nationalrat vertretenen
politischen Parteien alle sechs Jahre bestellt bzw. entsandt.
Soldaten können sich direkt an die Kommission wenden. Im Vorjahr
waren es 502 Fälle. Nach erfolgter Sachverhaltserhebung durch die
untersuchende Beschwerdekommission werden in monatlichen Sitzungen
durch die "Bundesheer-Beschwerdekommission" Empfehlungen beschlossen.
Das Verteidigungsministerium ist zwar nicht verpflichtet, bei der
Erledigung von außerordentlichen Beschwerden den Empfehlungen Folge
zu leisten, müsste jedoch schon sehr schwerwiegende Gründe anführen,
um ihnen nicht zu folgen. (APA)