Wien - Als eine der ersten Maßnahmen wird der neue Nationalrat am 20. Dezember, dem Tag der Konstituierung, die Mitglieder der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission neu wählen. Die sechsjährige Amtsperiode der Kommission endet am 31. Dezember dieses Jahres. Von den drei derzeitigen Vorsitzenden - Gerald Tychtl (S), Harald Ofner (F) und Joachim Senekovic (V) - scheiden Ofner und Senekovic sicher aus. Die Nachfolgefrage ist erst bei der ÖVP entschieden, die den früheren Sicherheitssprecher Paul Kiss - der den Wiedereinzug in den Nationalrat nicht geschafft hat - nominiert. In der FPÖ hieß es, der Nachfolger Ofners werde erst bestimmt. Auch in der SPÖ hieß es, die Entscheidung sei noch nicht gefallen. Heftig dementiert wurde seitens des SPÖ-Klubs, dass der ehemalige Abgeordnete Anton Leikam, der nach einer Alko-Fahrt Anfang Juni sein Mandat zurücklegen musste, für diese Position vorgeschlagen werden könnte. Das Gerüchte ist Ende der vergangenen Woche im Parlament aufgetaucht. Leikam selbst meinte auf APA-Anfrage, er wisse nichts von einer Berufung zum Mitglied der Bundesheer-Beschwerdekommission. "Davon habe ich noch nichts gehört", sagte er zur APA-Klagenfurt. Auch der Kärntner SPÖ-Landesvorsitzende LHStv. Peter Ambrozy weiß nichts von der Personalrochade. "Mit uns hat niemand geredet, wir wurden nie mit diesem Thema konfrontiert", sagte er im Gespräch mit der APA. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Besetzung der Bundesheer-Beschwerdekommission Bundessache sei. Die Bundesheer-Beschwerdekommission ist beim Verteidigungsministerium eingerichtet und setzt sich aus drei - sich in der Amtsführung abwechselnden - Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden von den im Nationalrat vertretenen politischen Parteien alle sechs Jahre bestellt bzw. entsandt. Soldaten können sich direkt an die Kommission wenden. Im Vorjahr waren es 502 Fälle. Nach erfolgter Sachverhaltserhebung durch die untersuchende Beschwerdekommission werden in monatlichen Sitzungen durch die "Bundesheer-Beschwerdekommission" Empfehlungen beschlossen. Das Verteidigungsministerium ist zwar nicht verpflichtet, bei der Erledigung von außerordentlichen Beschwerden den Empfehlungen Folge zu leisten, müsste jedoch schon sehr schwerwiegende Gründe anführen, um ihnen nicht zu folgen. (APA)