Am 16.12 ist Schluss - Bereits 39.000 Beantragungen
Redaktion
,
Wien - Nur noch knapp eine Woche haben Studenten Zeit, für
das Wintersemester 2002/03 einen Antrag auf Studienbeihilfe zu
stellen. Fristende ist heuer der 16. Dezember (Datum des
Poststempels), bisher haben nach Angaben des Bildungsministeriums
rund 39.000 Studenten um eine Beihilfe angesucht - um etwa 4.000 mehr
als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. 2001/02 lagen nach Ablauf der
Frist 43.000 Anträge vor, rund 70 Prozent davon wurden positiv
erledigt (in den Jahren davor waren es im Schnitt sogar etwa 80
Prozent).
Unter der Internet-Adresse
http://stipendium.at
können alle
nötigen Anträge heruntergeladen werden. Diese sind dann an die
jeweilige Stipendienstelle (Adressen gibt es ebenfalls auf der
Homepage) zu schicken. Achtung: Wird die Einreichfrist versäumt,
verliert man trotz der Berechtigung zum Bezug der Förderung einen
Monatsbetrag.
Voraussetzungen für die Erlangung der Studienbeihilfe sind soziale
Förderungswürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg. Die
Höchststudienbeihilfe beträgt pro Jahr 5.088 Euro, Vollwaisen,
auswärtige Studierende, Selbsterhalter, Verheiratete und Personen,
die gesetzlich zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet
sind, erhalten sogar bis zu 7.272 Euro. Abgezogen werden die
zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des Ehegatten, die
zumutbare Eigenleistung des Studierenden sowie der Jahresbetrag der
Familienbeihilfe und der Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages.
Studienbeihilfe-Bezieher erhalten außerdem die Studiengebühren
refundiert.
Auch wer keine Studienbeihilfe erhält, kann auf Geld hoffen:
Studenten, die die Voraussetzungen für den Bezug der Studienbeihilfe
auf Grund des etwas zu hohen Einkommens der Eltern knapp nicht
erfüllen, haben die Möglichkeit, einen Studienzuschuss in der Höhe
zwischen 150 und 726,72 Euro (Höhe der Studiengebühren für zwei
Semester, Anm.) zu beziehen. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.