Düsseldorf - Die umstrittene Fusion zwischen den deutschen Energiegiganten E.ON und Ruhrgas liegt weiter auf Eis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhält seine einstweilige Anordnung gegen den Zusammenschluss aufrecht, wie E.ON am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. E.ON bedauerte das erneute Veto der Richter gegen die Übernahme von Ruhrgas. Der Konzern hofft nun auf die Anfang Februar zu erwartende Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Mit der Fusion würde einer der größten europäischen Energiekonzerne entstehen.

"Nicht überzeugend"

E.ON nannte die in der Entscheidung angeführten Gründe "nicht überzeugend". Vom Gericht waren zunächst keine Details der Entscheidung zu erfahren. Sollten die Richter auch im Ende Jänner beginnenden Hauptsacheverfahren die Fusion blockieren, will E.ON nach eigenen Angaben die "rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Übernahme der Ruhrgas vollziehen zu können". Verbraucherschützer hatten sich wiederholt gegen die Fusion gewandt. Sie erwarteten durch den Zusammenschluss der Energie-Riesen höhere Preise.

Die Fusion von E.ON und Ruhrgas beschäftigt den Düsseldorfer Kartellsenat bereits seit Monaten. Die Energieunternehmen hatten Anfang Juli eine erste Ministererlaubnis für ihre Fusion bekommen, nachdem der Zusammenschluss vom Bundeskartellamt aus Wettbewerbsgründen zunächst verboten worden war.

Beschwerde

Gegen die politische Sondergenehmigung hatten aber mehrere Konkurrenten bei dem Düsseldorfer Gericht erfolgreich Beschwerde eingelegt. Die Wettbewerber fürchten durch den Zusammenschluss erhebliche Nachteile. Der Kartellsenat begründete seinen Fusionsstopp damals vor allem mit Verfahrensfehlern bei der Erteilung der ersten Ministererlaubnis.

Das Wirtschaftsministerium wiederholte daraufhin die umstrittene Anhörung zur Ministererlaubnis und erteilte den Unternehmen im September eine neue Sondergenehmigung. Zugleich stellte das Ministerium beim Oberlandesgericht einen Antrag auf die Aufhebung der einstweiligen Anordnung gegen die Fusion, der nun abgelehnt wurde. (APA)