Es sei den österreichischen Behörden bekannt gewesen, dass Safete Zeqajs Ehemann wiederholt Gewalt
gegen die Asylwerberin ausübte und wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Daraus
folge, dass bei der Auslegung und Anwendung fremdenrechtlicher Bestimmungen von
den Behörden "angemessene Sorgfalt" angewendet werden müsse.
Um sicherzustellen, dass die entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs
eingehalten werden, fordert das Expertinnen-Komitee, dass weder Safete Zeqaj noch ihre Kinder ausgewiesen bzw. abgeschoben werden, Safete Zeqaj und ihre Kinder durch österreichische Behörden wirksam und dauerhaft
vor drohender Gewalt durch ihren Ehemann bzw. Vater geschützt werden und Safete Zeqaj und ihre Kinder ihr Recht auf Achtung des Familienlebens in Anspruch
nehmen können. (red)