Bild nicht mehr verfügbar.

FP-Chef Karl Schnell

foto: REUTERS/HEINZ-PETER BADER

Salzburg - Die freiheitliche Ortsgruppe Seekirchen in Salzburg hat einen Antrag auf Parteiausschluss ihres Landesvorsitzenden Karl Schnell gestellt. Damit eskaliert neuerlich ein Konflikt in der Salzburger FPÖ, der bereits 1998 zur Absetzung von allen 700 Funktionären der Partei geführt hat.

Der Streit zwischen dem Salzburger FP-Obmann Schnell und dem stellvertretenden Klubobmann im Landtag, Helmut Naderer, auch Vizebürgermeister von Seekirchen und Bezirksobmann des Flachgau, schwelt seit Jahren. Am Freitagabend hat der Salzburger Parteivorstand Naderer aus allen Landtagsfunktionen entlassen und aus allen Ausschüssen entfernt. Schnell hatte Naderer vorgeworfen, für Neugründungs- und Abspaltungstendenzen verantwortlich zu sein. Außerdem erscheine Naderer kaum zu den Klubsitzungen.

Am Samstag ging dann Naderers Ortsgruppe zum Gegenangriff über. Sie stellte einen Antrag auf Parteiausschluss von Landeschef Schnell. Die Seekirchner begründen den Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens beziehungsweise Änderung an der Salzburger Parteispitze damit, dass Schnell parteischädigend handle. Dieser Schritt sei reiflich überlegt worden, damit Schnell nicht "die ganze Salzburger FPÖ kaputtmachen" könne.

Auf drei Seiten listet die Ortsgruppe Seekirchen das "Sündenregister" von Schnell - unter anderem "Ausschlussorgien" und Hinauszögern von Parteitagen - auf.

Bereits 1998 waren die Salzburger Freiheitlichen vor einer Zerreißprobe gestanden. Die Gegner waren schon damals Schnell und Naderer. Im Auftrag von Jörg Haider hatte Susanne Riess-Passer im April 1998 alle 700 Salzburger Funktionäre ihrer Parteiämter enthoben, um so eine Neugründung und die Neuwahl der Funktionäre möglich zu machen. Aber bereits eine Woche später hatte Haider selbst seine Entscheidung revidiert und Schnell, Naderer sowie alle übrigen wieder eingesetzt. Der Konflikt war zwar nicht gelöst, aber ruhig gestellt - vorübergehend. (APA, völ, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 3.2.2003)