(Gekaufter) Sex mit Minderjährigen ist in Bundes- und Ländergesetzen ein Thema:

Die Freier werden nach dem Strafgesetzbuch auf jeden Fall bestraft, wenn sie geschlechtliche Handlungen mit unter 14-Jährigen ausüben - das ist dann der sexuelle Missbrauch Unmündiger mit einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren. Zahlt man für den Geschlechtsverkehr, muss die Prostituierte laut Paragraf 207b mindestens 18 Jahre alt sein, andernfalls drohen bis zu drei Jahre Haft. Nach diesem Delikt wurden im Jahr 2006 (aus dem die jüngste Statistik stammt) in Österreich drei Männer verurteilt.

Demgegenüber stehen jährlich 10 bis 15 Verwaltungsstrafen alleine in Wien gegen minderjährige Prostituierte. Unter 18-Jährigen ist nämlich nach dem Wiener Prostitutionsgesetz das Angebot von Sex gegen Geld bei einer Strafandrohung von bis zu 1000 Euro (im Wiederholungsfall 2000 Euro) verboten.

Die Polizei argumentiert, gerade am Straßenstrich sei der Geschlechtsverkehr an sich schwer nachzuweisen. Ob der Freier wusste, dass das Mädchen minderjährig ist, sei noch schwieriger zu beweisen. (moe, DER STANDARD, Prin, 18.3.2008)