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Die laizistischen Eliten in der Justiz und im mächtigen Militär der Türkei sehen im Kopftuch ein Symbol des politischen Islam und wollen es deshalb nicht in staatlichen Einrichtungen dulden.
APA/dpa/Jörg Carstensen

Straßburg - Das Kopftuch der Frau des türkischen Ministerpräsidenten Abdullah Gül beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Wie ein Sprecher am Freitag bestätigte, liegt dem Gericht eine Beschwerde von Hayrünnisa Gül gegen die Türkei vor. Sie wehrt sich gegen das in dem laizistischen Land geltende Kopftuchverbot für öffentliche Einrichtungen. Gül war vom Studium ausgeschlossen worden, weil sie ihr Kopftuch in der Universität nicht ablegen wollte.

Die Beschwerde wurde den Angaben zufolge bereits im Juni eingereicht und wird derzeit auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Die Türkin stützt sich auf Artikel 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die den Schutz des Privatlebens und die Religionsfreiheit garantieren. Ihrem Anwalt zufolge will sie das Verfahren gegen den türkischen Staat fortsetzen, obwohl ihr Mann unterdessen Regierungschef wurde. Die laizistischen Eliten in der Justiz und im mächtigen Militär der Türkei sehen im Kopftuch ein Symbol des politischen Islam und wollen es deshalb nicht in staatlichen Einrichtungen dulden. Güls Regierung der islamisch angehauchten AK-Partei will das Kopftuchverbot lockern. (APA/AFP)