Bild nicht mehr verfügbar.

Buchinger zieht aus seinem Zwischenbericht Konsequenzen und will einiges an der 24-Stunden-Betreuung ändern.

Foto: APA/Gindl

Wien - Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) ist für die Anhebung der Förderungen bei der 24-Stunden-Betreuung. Dass es zu Änderung kommen müsse, ergebe sich aus dem "Zwischenbericht" zur Evaluierung, erklärte der Minister am Sonntag. Es habe sich gezeigt, dass die jetzigen Förderhöhen zwar eine Verbesserung bedeuteten, dennoch hätten viele Betroffenen den Eindruck, dass noch zu viele Kosten entstünden. Ziel sei stets gewesen, 80 Prozent der durch die Sozialversicherung entstehenden Kosten mit der Förderung abzudecken.

Laut Evaluierung müsste damit die Förderhöhe beim Selbstständigen-Modell auf 350 Euro erhöht werden, sagte Buchinger. Wenn zwei Personen in einem Haushalt gepflegt werden, will der Minister daher eine Förderung von 530 Euro vorschlagen. Und bei Inanspruchnahme des Unselbstständigen-Modells soll mit 1100 bis 1200 Euro gefördert werden (bisher 800 Euro). Außerdem drängte der Sozialminister in Ö1 auf ein Ende der Vermögensgrenzen: "Mir wäre am liebsten, alle Länder würden die Vermögensgrenze in der 24-Stunden-Betreuung streichen."

Der Sozialminister meinte, es freue ihn, "dass hier zunehmend Länder erklären, dass sie zu einer Änderung kommen wollen" . Zu ÖVP-Stimmen, die den Umschwung Salzburgs als ein Scheitern Buchingers in der 24-Stunden-Betreuung werteten, sagte der Minister, dies sei "pure Wahlkampf-Rhetorik" . Es handle sich nicht um ein "Modell Buchinger" , sondern um eines der gesamten Regierung, des Nationalrats und der Länder.

Einige Bundesländer, nämlich Niederösterreich und Vorarlberg, haben die Vermögensgrenze bereits abgeschafft, Salzburg hat das vor, und auch in Tirol gibt es konkrete Pläne. Die Vorschläge des Sozialministers stoßen in den restlichen Bundesländern durchwegs auf offene Ohren. Man sei bereit mitzugehen, heißt es großteils, berichtet das Ö1-Mittagsjournal am Montag.

Warten auf Molterer

Buchinger will nun die Punkte mit den Ländern verhandeln - sie müssen die Förderung zu 40 Prozent mitfinanzieren. Von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) verlangt er, der bisher blockierten Anhebung des Pflegegeldes um fünf Prozent zuzustimmen. Das Pflegegeld beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 225,75 Euro monatlich (Stufe 1) und 1805,63 Euro (Stufe 7). Seit der Einführung 1993 wurde es dreimal angehoben und verlor aufgrund der angefallenen Inflation seither um mehr als 13 Prozent an Wert.

Die ÖVP forderte zuletzt stets von Buchinger, sich für eine bundesweite Abschaffung der Vermögensgrenze und eine Anhebung der Förderung einzusetzen. Dementsprechend wurde der Buchinger-Vorschlag als "späte Einsicht" registriert. Damit übernehme der SPÖ-Minister das ÖVP-Pflegemodell, sagte Familiensprecherin Ridi Steibl. Sie forderte darüber hinaus erneut den Wegfall der Vermögensgrenzen und des Angehörigen-Regresses. Letzterer wird bei der 24-Stunden-Pflege aber ohnehin nicht schlagend, sondern nur von den Ländern bei der Betreuung in Pflegeheimen eingehoben.

Auch die Grünen wollen die bundesweite Abschaffung der Vermögensgrenze und des Regresses und verlangen von Sozialminister Erwin Buchinger Verhandlungen mit den Ländern. Gleichzeitig pochte Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger erneut auf die Anhebung des Pflegegeldes.

Das BZÖ will das höhere Pflegegeld in der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl am 24. September einbringen und hofft dabei auf die Zustimmung beider Koalitionspartner. Ansonsten würden SPÖ und ÖVP "ihre Wahlversprechen schon vor der Wahl brechen" , sagte BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner. (APA, red/DER STANDARD, Printausgabe, 21.7.2008)