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Die GIS geht davon aus, dass auch BesitzerInnen von Laptops Rundfunkgebühren zahlen müssen, im Medien-Ministerium sieht man das etwas anders und das Finanzministerium wartet ab.

Foto: Archiv

Ein 37-jähriger Wiener staunte nicht schlecht, als vor einigen Tagen ein Bescheid des "Gebühren Info Service" - kurz GIS - im Postkasten lag. 113 Euro Fernsehgebühr müssen gezahlt werden, obwohl weder Fernseher noch Radio im Haushalt verfügbar sind. Der Grund: Der Mann besitzt ein Notebook - wenn auch ohne TV-Karte - aber das spielt scheinbar keine Rolle.

Laptop ist gleich Fernseher

Laut einer Meldung des Kurier hatte der EDV-Techniker, der ganz bewusst auf Radio und Fernseher verzichtet, vor einigen Wochen das Informationsblatt des GIS - Betreff: "Nach-Anmeldung von TV und Radio", das in seinem Postkasten lag, korrekt ausgefüllt. Mit dem Hinweis, dass sich weder Radio noch TV - und auch keine TV-Karte im Laptop - im Haushalt finden würden.

113 Euro

Bei einer GIS-Kontrolle im Mai wies ein GIS-Mitarbeiter, laut Medienbericht, "barsch auf seinen Laptop hin". Nun erfolgte die Zustellung des Bescheids mit der Aufforderung 113 Euro Rundfunkgebühr zu zahlen. Die Begründung der GIS lautete, dass mit Breitband-Internet übers Netz Radio- und TV-Programme empfangen werden können.

GebührenzahlerInnen

Die Problematik der DVB-T-Empfänger beziehungsweise der grundsätzlichen Möglichkeit auch ohne Zusatzgeräte Radio oder TV auf seinem Notebook zu empfangen, ist bei der GIS kein unbekanntes. Allerdings auch wahrlich kein eindeutiges. Einfach macht man es sich insofern, als die Problematik bei "normalen" GebührenzahlerInnen ignoriet wird: Wer TV und Radio angemeldet hat, darf zusätzlich auch über seinen Laptop schauen. Beim Fernsehen über das Handy werden überhaupt keine Gebühren eingehoben, was angesicht der Einstellung gegenüber Notebook-NutzerInnen etwas seltsam anmutet.

Hotelerie und Tourismus

Noch problematischer könnte es in Zukunft für das Hotelgewerbe werden. Eine Analogie wie bei den Privathaushalten gibt es derzeit noch nicht. Es bleibt also abzuwarten, wie man in Zukunft mit dieser Thematik umgehen will.

Rechtliches

Wie der Kurier weiter berichtet, zeigt man sich bei der GIS wenig einsichtig und beharrt auf der Bezahlung der Gebühren. Der entsprechende Passus im Rundfunkgebühren-Gesetz, auf den sich die GIS beruft, definiert den Terminus Technicus der "RUndfunkempfangseinrichtung" mehr als vage. Aus dem Medien-Ministerium heißt es, dass man keine eigene Gebühr für Computer einführen wolle, was das Finanzministerium darüber denkt ist noch nicht klar, und für dieses arbeiten die Vollzugsbeamten.(red)