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Steuern waren für Millionenerbin Paris Hilton wohl nie ein großes Thema. Für Österreicher werden Erben und Schenken nun auch ein bisschen leichter, denn die Steuerpflicht fällt.

Foto: Reuters/Rehle

Wien - Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist Geschichte. Wer ab dem heutigen Tag eine Erbschaft macht oder eine größere Schenkung erhält, muss das den Finanzbehörden zwar melden, versteuern muss man das neu erworbene Vermögen aber nicht. Lediglich für Grundstücke wird weiterhin Grunderwerbssteuer fällig. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Steuer wegen der groben Ungleichbehandlung von Immobilien und Geldvermögen gekippt. Weil die ÖVP eine Reparatur ablehnte, lief die Bestimmung mit Ende Juli aus.

Die Regierung verzichtet damit allerdings auf Einnahmen von zuletzt 155,2 Millionen Euro. So viel floss dem Budget 2007 aus dem Titel Erbschafts- und Schenkungssteuer zu - das sind um 20 Millionen Euro mehr als veranschlagt - und 23,3 Mio. Euro mehr als 2006. In den Regierungsverhandlungen hatte die ÖVP das Auslaufen der Erbschaftssteuer stets als Bagatelle bezeichnet worden, weil der Aufwand für die Einhebung in keiner Relation zum Erlös stünde.

Meldepflicht

Um Vermögensverschiebungen für die Finanzverwaltung auch weiterhin nachvollziehbar zu erhalten, und Umgehungen der Einkommensteuer zu unterbinden, werden mit dem neuen Schenkungsmeldegesetz ab 1. August Meldepflichten eingeführt, die für Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile und Sachvermögen gelten. Grundstücke sind von dieser Anzeigepflicht ausgenommen, weil sie grunderwerbsteuerpflichtig sind und somit ein Vermögensübergang ohnehin bei der Finanzverwaltung dokumentiert wird.

Schenkungen zwischen Angehörigen müssen der Finanzbehörde künftig bis zu einer Wertgrenze von 75.000 Euro pro Jahr nicht gemeldet werden. Erfolgen mehrere Schenkungen binnen Jahresfrist, sind die Beträge zusammenzuzählen. Übersteigt die Summe die 75.000-Euro-Grenze, müssen alle Schenkungen gemeldet werden. Schenkungen unter "Fremden" sind 15.000 Euro binnen fünf Jahren zu melden. Der Rest ist beinahe analog: Erfolgen mehrere Schenkungen innerhalb von fünf Jahren, werden diese wertmäßig ebenfalls zusammengezählt. Bei Überschreiten der 15.000-Euro-Grenze müssen alle Schenkungen der Finanzbehörde gemeldet werden.

Von der Meldepflicht ausgenommen ist, was schon bisher von der Schenkungssteuer befreit war - etwa Erlöse aus Gewinnspielen.

Stifter grollen

Die Reparatur der Schenkungssteuer hat die Diskussion über Privilegien der Stiftungen angeheizt, die sich durch die neue Regelung benachteiligt fühlen. Der Eingangsteuersatz, der bei der Gründung einer Stiftung anfällt, bleibt wohl bei fünf bzw. 2,5 Prozent für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Stiftungen. Die Entnahme von Vermögen aus einer Stiftung hingegen wird steuerfrei gestellt - aber nur, wenn dieses Vermögen nach dem 31. Juli 2008 in die Stiftung eingebracht wurde. Für Ausschüttungen gilt weiterhin ein Steuersatz von 25 Prozent, ebenso wie für Substanzvermögen, das vor dem 1. August 2008 in eine Stiftung eingebracht wurde.

Die Stifter argwöhnen, dass Stiften mit Auslaufen der Schenkungssteuer deutlich an Attraktivität verlöre und durch die neuen Regeln sogar maßgeblich diskriminiert würde.

Insgesamt soll die neue Stiftungseingangssteuer ab 2009 rund 15 Mio. Euro jährlich bringen. Außerdem erwartet das Finanzministerium zusätzliche Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer im Volumen von 30 Millionen. Euro. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25.7.2008/red/APA)