Unterschiedliche Preise für Damen- und Herrenhaarschnitt darf es beim Frisör nur mehr bei unterschiedlicher Leistung geben.

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Wien - Für den Arbeitsplatz gilt schon länger, dass Männer und Frauen nicht ungleich behandelt werden dürfen. Ab 1. August ist auch für das Alltagsleben Gleichbehandlung gesetzlich vorgeschrieben. Künftig muss es auch bei Waren oder Dienstleistungen gleiche Kosten und gleichen Zugang für Männer und Frauen geben. Dies sieht eine Richtilinie der EU aus dem Jahr 2004 vor, so Monika Groser von der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Ö1 Morgenjournal. "Die Umsetzung der Richtlinie bedeutet, dass geschlechtsspezifische Diskriminierung oder Differenzierung, wenn sie nicht sachlich gerechtfertigt ist, verboten ist". Die Novelle sieht außerdem vor, dass sexuelle Belästigung im Alltagsleben (z.B. in der U-Bahn oder bei der Fahrstunde) künftig gleich wie im Berufsleben geahndet werden kann.

Bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann Beschwerde eingebracht werden. Für den/die Geschädigte besteht das Anrecht auf Schadenersatz. Verfahren wegen Ungleichbehandlung dauern zur Zeit etwa ein Jahr.

Teil der Richtlinie bereits umgesetzt

Bei Lebens-, Unfalls- und Krankenversicherungen ist ein Teil der EU-Richtlinie bereits vergangenen Dezember umgesetzt worden. In diesem Bereich haben Frauen früher deutlich mehr bezahlt als Männer. Bei neu abgeschlossenen Versicherungen haben sich die Prämien seither angenähert.

Große Bedeutung für die Wohnungssuche

Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wird laut Ansicht von Groser die größte Bedeutung im Wohnungsbereich haben: Alleinstehende und alleinerziehende Frauen bekommen zur Zeit deutlich schwieriger Wohnungen als Männer: "Der gesamte Wohnungsmarkt soll Frauen und Männern gleich offen stehen, auch unabhängig vom Familienstand", sagt Monika Groser. In diesem Bereich rechnet sie mit vielen Beschwerden. Wenn jemandem eine Wohnung verweigert wird, dürfte diese Person eher bereit sein, den Beschwerdeweg zu gehen, als jemand, der beim Frisör mehr bezahlt hat, erläutert die Expertin die Konsequenzen des Gesetzes.

Aus für "Ladies' Nights"

Schwierig dürfte es in Zukunft auch bei unterschiedlichen Eintrittspreisen für Frauen und Männer werden. Zwar erlaubt die Novelle ausdrücklich weiterhin "positive Maßnahmen" für das benachteiligte Geschlecht, jedoch handele es sich bei billigeren Disco-Eintrittspreisen für Frauen wohl eher um eine Werbemaßnahme des Unternehmens und weniger um eine "positive Maßnahme", so Groser auf Anfrage von dieStandard.at. Da es bei dem Gesetz noch keinerlei Erfahrungswerte gibt, lässt sich aber noch nicht definitiv sagen, wie dieser Bereich in Zukunft geregelt wird.

Unterschiede weiter erlaubt

Trotz der Novelle werden nicht alle Unterschiede bei Preisen und beim Zugang zu Räumen fallen. Preisunterschiede müssen in Zukunft aber nach objektiven Kriterien und nicht mit dem Geschlecht der Klientel gerechtfertigt werden: "Ungleichbehandlung wird nicht generell verboten, sie muss nur gerechtfertigt sein. Also: Wenn das Ziel legitim ist und transparent gemacht wird, warum die Leistungen unterschiedlich berechnet werden, dann ist es nach wie vor erlaubt," so Monika Groser.

Auch Einrichtungen wie die Damensauna oder spezielle Frauenräume müssen nicht um ihre Schließung fürchten. In der Novelle heißt es, dass Einrichtungen nicht unbedingt beiden Geschlechtern zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn für das unerwünschte Geschlecht die Möglichkeit besteht, eine vergleichbare Einrichtung zu besuchen. Ausnahmen sind auch im Vereinswesen vorgesehen. (red)