Die von "Format" veröffentlichte Liste von Österreichern und ihren Stiftungen in Liechtenstein enthält bekannte und weniger bekannte Namen.

Abgesehen davon, dass das Faktum, auf der Liste zu stehen, noch kein Hinweis auf mögliche Delikte ist, genießen alle Genannten Persönlichkeitsschutz: Namen oder Bilder dürfen in den Medien prinzipiell ohne Zustimmung nicht genannt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn das fallspezifische öffentliche Interesse bei einem Stifter überwiegen würde: Also, wenn - rein theoretisch - ein bekannter Politiker, der gegen Stiftungen aufgetreten ist, auf der Liste wäre; dann dürfte dieser Politiker dem österreichischen Mediengesetz zufolge auch genannt werden. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter, ob öffentliches Interesse bei der Nennung eines Namens gegeben war oder nicht. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2./3.8.2008)