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Finanzminister Wilhelm Molterer: Sollte es "unfaires Verhalten" bei den Firmen geben, werde in Zukunft "ganz rigoros sanktioniert, also gestraft werden."

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Finanzminister Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) will als eine Maßnahme zur Inflationsbekämpfung die Mineralölwirtschaft, aber auch den Lebensmittelhandel, stärker in die Zange nehmen: Sollte es "unfaires Verhalten" bei den Firmen geben, werde in Zukunft "ganz rigoros sanktioniert, also gestraft werden", kündigte der ÖVP-Chef im Interview mit der Tageszeitung "Österreich" (Sonntagsausgabe) an. Bei unfairem Verhalten werde es auch im Lebensmittelhandel "harte Strafen" geben.

"Ich habe dem Chef der OMV vor kurzem ganz klar gesagt: Wenn Ihr nicht Fairness walten lasst und der Benzinpreis nicht sofort sinkt, wenn der Ölpreis nach unten geht, dann braucht es ein bissiges Wettbewerbsrecht. Die Branchenuntersuchung ist bereits im Gang - und es wird gerade bei den Mineralölfirmen in Zukunft ganz, ganz rigoros sanktioniert, also gestraft werden. Wir werden diesen Herrschaften jetzt ganz genau auf die Finger schauen", so Molterer.

Er selber habe kürzlich bei einer Tankstelle getankt, wo ihm ein Autofahrer erzählt habe, dass der Preis dort dreimal täglich angepasst werde - und zwar nicht nach der Entwicklung des Rohölpreises, sondern nach der Frequenz an der Tankstelle: Je nach Andrang der Kunden werde der Preis nach oben oder nach unten angepasst. "Wenn das jetzt bei der Branchenuntersuchung bewiesen wird, wird es Strafen geben müssen".

Hinweise auf abgestimmtes Verhalten

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht Hinweise für ein abgestimmtes Verhalten der Anbieter. Durch eine Studie war nachgewiesen worden, dass Ölpreissenkungen an den heimischen Zapfsäulen verzögert weitergegeben werden, während Verteuerungen in der gesamten Branche sehr rasch bei den heimischen Autofahrern landen. Auf diese gravierenden Vorwürfe kann die österreichische Mineralölwirtschaft bis 18. August reagieren. Danach könnte die Angelegenheit beim Kartellgericht landen, das bei nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen Strafen in Millionenhöhe verhängen kann. (APA)