Standard/Hendrich

Maria Rösslhumer appeliert an die ÖVP

Bereits seit Jahren bemühen sich die Dachorganisation der autonomen österreichischen Frauenhäuser - AÖF und die Interventionsstelle gegen Gewalt in Wien gemeinsam mit anderen Opferschutzvereinen um die Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen für Opfer von Gewaltverbrechen. Folglich begrüßen sie das neue Gewaltschutzpaket der Justizministerin Maria Berger und zeigen sich  bestürzt über die ablehnende und bremsende Haltung der ÖVP.

"Das zweite Gewaltschutzgesetz darf nicht an der Parteipolitik scheitern, sondern muss ein Anliegen aller Regierungsparteien sein und bleiben, denn jahrelange Erfahrungen und die Arbeit mit Gewaltopfern zeigen, wie dringend erforderlich die Novellierung des derzeitig geltenden Gewaltschutzgesetzes ist", teilt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Verein AÖF, in einer Presseaussendung mit.

Derzeitige Regelung genügt nicht

Die vorgesehenen Ausweitungen der Einstweiligen Verfügung (EV) sowohl im Wohnbereich als auch außerhalb des Wohnbereiches sind dazu da, Opfer auf längere Zeit vor wiederholter Gewalt und Stalking zu schützen. "Die derzeitige Regelung der Einstweiligen Verfügung im Wohnbereich von drei Monaten ist viel zu kurz und muss unbedingt im Sinne des Opferschutzes verlängert werden", meint Rosa Logar, Obfrau der Wiener Interventionsstelle. Die Lücken im Gesetz müssen endlich geschlossen werden, weil viele Opfer von familiärer Gewalt derzeit keinen Anspruch auf einen Schutzbereich durch die EV haben, da sie nicht mit dem Gewalttäter zusammengelebt haben.

Regelung als eigener Strafbestand

Auch die Neuregelung im Strafrecht, bei der die beharrliche und lang andauernde physische Gewaltausübung als eigener Straftatbestand geregelt wird, ist nur zu unterstützen. Das zweite  Gewaltschutzgesetz sieht eine Verbesserung der Prozessbegleitung für alle Gewaltopfer vor, sodass die Betroffenen nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Zivilrechtsverfahren kostenlos begleitet und unterstützt werden können. Mit dieser Gesetzesänderung würden auch notwendige europäische und internationale Richtlinien realisiert.(red)