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REUTERS/NBC

In den USA haben die Methoden der Polizei abermals die Bürgerrechtsvertreter auf die Barrikaden gebracht. Anlass dafür ist der verstärkte Einsatz von Überwachungsmechanismen zur Verfolgung von Kriminellen. Zumindest in manchen Bundesstaaten der USA scheint es nach einem Bericht der Washington Post Gang und Gebe zu sein, Tatverdächtige per GPS (Global Positioning System) zu orten und zu verfolgen.

Günstiger

Die Ermittler begründen ihr Vorgehen mit der massiven Kostenersparnis, die Peilsender mit sich bringen. Anstatt mehrere Beamte gleichzeitig einzusetzen, um Personen zu überwachen, genüge für die Verfolgung über einen heimlich am Fahrzeug des Verdächtigten angebrachten Sender, eine einzige Einsatzkraft. "Ein Polizist könnte dasselbe mit seinen eigenen Augen machen", sagt beispielsweise Staatsanwalt Richard E. Trodden, aber "es hilft uns Personal zu sparen".

Die Befürworter, darunter auch Staatsanwälte und Richter diverser Bundesstaaten, untermauern ihre Argumente mit Beispielen, in denen die GPS-Überwachung die Gesetzesvertreter an Tatorte gebracht  und wesentlich zur Lösung des Falles beigetragen habe.  

Rechtswidrige Vorgangsweise

Den Kritikern gibt in erster Linie die Art und Weise, wie GPS-Systeme von der Polizei genutzt werden, Grund zur Sorge. Peilsender werden ohne richterliche Verfügung als generelles Einsatzmittel gebraucht. Die Informationen, die das Gerät an die Ermittler sendet, werden registriert und aufgezeichnet, egal ob der Überwachte sich in der Stadt oder außerhalb des behördlichen Wirkungskreises befindet. "Es mag zwar stimmen, das Polizisten Personen auf öffentlichen Plätzen überwachen können, ohne dabei ihre Rechte zu verletzen. Eine Person überall hin zu verfolgen und Computeraufzeichnungen darüber zu führen, ohne dass die Person darüber bescheid weiß, ist eine komplett andere Art der Einmischung (in die Privatsphäre)", betont Chris Leibig, Anwalt eines verurteilten Vergewaltigers, der per GPS überwacht wurde. Leibig hatte versucht vor Gericht die gesammelten GPS-Daten der Polizei auf Basis des Bürgerrechts auf Privatsphäre für gegenstandslos erklären zu lassen. Der Richter wies den Antrag allerdings ab. 

Überwachungsstaat

Der US Sepreme Court (der oberste Gerichtshof) hat sich bislang noch nicht in die "unbefugte GPS-Überwachung" eingeschaltet. Jedoch besagt ein Fall aus dem Jahr 1983, dass die Polizei keine Befugnis für den Einsatz von "Beepern" benötigt, um Vehikel zu lokalisieren, führen die Befürworter ins Feld. Kleinere Gerichte aus New York, Wisconsin und Maryland stützen die unbefugte GPS-Überwachung ebenfalls.

Barry Steinhardt der American Civil Liberties Union sieht in den neuen Überwachungsmethoden mit GPS, Nummerntafellesern, Zolltranspondern und Videokameras mit Gesichtserkennung einen Schritt in die Richtung der totalen Überwachung der Gesellschaft gesetzt. "Dinge, die wir vor 15 Jahren als Fiktion erachtet hätten, sind heute Routine." (zw)