Karlsruhe - Der deutsche Energieversorger Vattenfall muss 50 Mio. Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen, weil er von ihnen zu hohe Entgelte für die Nutzung seiner Stromnetze gefordert hat. Vattenfall müsse den Betrag durch eine entsprechende Senkung der Durchleitungsgebühren in der nächsten Kalkulationsperiode zurückzahlen, urteilten der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die im Juni 2006 eine Senkung der Netzgebühren bei Vattenfall um 18 Prozent sowie Kürzungen bis zu 20 Prozent in fünf weiteren Fällen von Stadtwerken in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg angeordnet hatte.

Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzentgelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Vattenfall ist vor allem im Osten und Norden Deutschlands stark vertreten.

"Kostenorientiert"

Energieversorgungsunternehmen sind nach dem seit November 2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ihre Stromnetze für Konkurrenten zu öffnen. Die Preise dafür müssen sie nach dem Gesetz "kostenorientiert" festsetzen. Neben den reinen Kosten wird den Netzbetreibern auch eine "angemessene Verzinsung" des eingesetzten Eigenkapitals eingeräumt. Die Höhe der Durchleitungsentgelte müssen die Bundesnetzagentur und - bei regionalen Energieversorgern wie etwa den Stadtwerken - von Landesregulierungsbehörden genehmigt werden.

Der BGH billigte nun weitgehend die Kürzungen der Regulierungsbehörden bei den Kosten, die die Energieversorger geltend gemacht hatten. Dies führt etwa zu Abzügen bei Abschreibungen und der Eigenkapitalverzinsung. Die Netzbetreiber setzten sich nur in einzelnen Punkten durch. So müssen etwa geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau berücksichtigt werden, wenn das zu verzinsende Eigenkapital ermittelt wird. (APA)