Wien - An der scheidenden Regierung müsste ein Graphologe seine Freude haben - so sehr reklamierten SPÖ und ÖVP die "eigene Handschrift" in der Politarbeit. Im Justizministerium übte sich Ressortchefin Maria Berger im sozialdemokratischen Schönschreiben. Weitreichende Pläne wurden präsentiert - um nach koalitionärem Zwist wieder gestutzt zu werden.

Am Start der Reform der Strafprozessordnung hat die 52-jährige Juristin eigentlich keinen Anteil, wurde das "Jahrhundert-Werk" doch von ihren Vorgängern erarbeitet. Womit sich Berger aber herumschlagen muss, sind Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Beamten mussten ihre neuen Pflichten und Möglichkeiten in den Griff bekommen, viele junge Staatsanwälte sich erst an die Amtsabläufe gewöhnen. Dazu kamen horrende Computerprobleme. Der zwischen Justiz und Polizei vorgesehene elektronische Aktenlauf scheiterte zunächst fast an technischen Schwierigkeiten, die Anzeigen blieben in den Datenleitungen stecken.

Andere Maßnahmen ihrer Vorgänger revidierte Berger, bei der Frage der Opferrechte drehte sie die Zeit wieder zurück. Ihr blauer Vorvorgänger Dieter Böhmdorfer hatte eine zentrale Opfer-Hotline eingerichtet und mit 14 Rechtsanwälten besetzt. SP-Ministerin Berger übertrug die Betreuung der zentralen Telefonnummer der Hilfsorganisation "Weißer Ring" , der der SPÖ-nahe Udo Jesionek vorsteht. Neben Rechtsauskünften wurde auch psychosoziale Hilfe angeboten, was den auch in diesem Bereich tätigen Bewährungshilfeverein Neustart irritierte.

In den Auswirkungen ein Erfolg war das "Haftentlastungspaket", um die überfüllten Gefängnisse leerer zu bekommen. Die Belegschaft schrumpfte von plus/minus 9000 im Vorjahr auf heuer 8000 Häftlinge - ermöglicht durch mehr bedingte Entlassungen und gemeinnützige Arbeiten.

Das Haftentlastungspaket war aber auch symptomatisch für das zerrüttete Verhältnis zwischen der eher liberalen Berger und Innenminister Günther Platter von der ÖVP, der sich als beinharter Law-and-Order-Politiker positionierte.

Die Pläne der Justizministerin gingen ursprünglich weiter: Bedingte Entlassungen sollten schon nach zwei Monaten Haft möglich sein. Und die generalpräventiven Gründe, die potenzielle Täter abschrecken sollen, hätten schon nach der Hälfte der Strafe nicht mehr gegen eine vorzeitigen Entlassung sprechen sollen. Schlussendlich blieb es nach Platters Widerstand dabei: Drei Monate Haft sind Minimum, und erst nach zwei Dritteln der Strafe zählt die Generalprävention nicht mehr.

Der Kleinkrieg mit Platter war ständig präsent. Beispiel Sexualstraftäterdatei: Wie lange und in welcher Form Verurteilungen gespeichert werden sollen, wurde heftig diskutiert - am Ende setzte sich Platter durch. Unter Platters Nachfolgerin Maria Fekter hat sich daran nicht viel geändert. Obwohl die beiden persönlich gut miteinander können, lieferten sie sich ein Tauziehen um Bergers Gewaltschutzgesetz.

Auf der Habenseite kann Berger die Einführung der Justiz-Ombudsstellen verbuchen, wo Bürger Beschwerden und Fragen zu gerichtlichen Maßnahmen deponieren können. Und die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft wird mit Beginn 2009 ebenso kommen.

Die sozialdemokratische Füllfeder wurde noch einmal ausgepackt, nachdem die Regierung schon zerbröselt war. Ein zweites "mietrechtliches Inflationsmilderungsgesetz" soll den mit 1. September drohenden Sprung bei den Mieten ausbremsen, wünscht sich Berger. Auch der Anlegerschutz an den Kapitalmärkten ist noch rechtzeitig vor den Neuwahlen ins Wunschheft gerutscht. In gestochen klarer Handschrift. (Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 16.8.2008)