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Foto: APA/Feichtinger

ÄrztInnen dürfen sich nach dem Urteil des Supreme Courts nicht länger aus religiöser Überzeugung heraus weigern, Homosexuelle zu behandlen, was in der Praxis vorrangig die künstliche Befruchtung von Lesben betrifft.

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Sacramento - Ärzte in Kalifornien dürfen sich nicht weigern, Schwule und Lesben zu behandeln, nur weil ihre religiöse Einstellung dieses verbietet. Dies hat der kalifornische Supreme Court am Mittwoch entschieden.

Behandlung wegen religiöser Einstellung verweigert

Geklagt hatte Guadalupe T. Benitez, eine an der Westküste lebende homosexuelle Frau, die mit ihrer Partnerin durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen wollte. Dazu hatten sich die beiden Frauen legal Spermien besorgt. Wie die Los Angeles Times berichtet, habe sich ihre behandelnde Gynäkologin aber geweigert diese Prozedur vorzunehmen. Denn ihre Religion würde ihr verbieten, dies bei unverheirateten heterosexuellen Frauen und Homosexuellen zu machen, heißt es als Begründung.

Antidiskriminierung vorrangig

"Der erste Verfassungszusatz auf freie Ausübung der Religion befreit Ärzte nicht davon, Antidiskriminierungsvorschriften einzuhalten", erklärte Richter Joyce L. Kennard bei der Urteilsverkündung.

Befürchtung, dass Ultrakonservative nun Stimmen gewinnen

In einer ersten Reaktion zeigte sich Robert Tyler, Generalratgeber von Advocates for Faith und Freedom bestürzt über das Urteil. "Es wird der radikalen Opposition viele Anhänger bringen und sie bei den Wahlen im November pushen."

Die Opposition hat sich zum Ziel gesetzt, die erst im Mai abgeänderte kalifornische Verfassung wieder zu ändern. Nach jahrelangem Streit hatte damals das oberste kalifornische Gericht mit vier zu drei Stimmen entschieden, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen verfassungswidrig ist. In der Folgezeit wurden zahlreiche liberale Gesetze zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben verabschiedet.

Kritik und Aufruf

Auch konservative KlinikärztInnen äußerten sich kritisch über das neuerliche Urteil. Es würde viele ÄrztInnen vor die Gewissensfrage stellen, ob ihre religiösen Ansichten oder ihr Berufsethos wichtiger sind. Von daher empfahlen sie verunsicherten KollegInnen im Zweifelsfall PatientInnen an andere ÄrztInnen zu verweisen, von denen sie wissen, dass diese derartige Behandlungen vornehmen.

Auch religiöse Gruppen, darunter jüdische und islamische Gemeinden sowie AnhängerInnen der Liberatarier, die sich für die freie Entfaltung des eigenen Willens einsetzen, riefen ÄrztInnen auf, sich nicht von ihrer religiösen Einstellung abbringen zu lassen. (pte)