Wien - 6,3 Millionen Wahlberechtigte können am 28. September ihre Stimme bei der Nationalratswahl abgeben. Das sind um 221.676 bzw. 3,63 Prozent mehr als bei der Wahl 2006. Wieder deutlich zurückgegangen ist die Zahl der wahlberechtigten Auslandsösterreicher, ging aus den am Donnerstag vom Innenministerium veröffentlichten Zahlen der vorläufigen Wahlberechtigten hervor.

45.792 im Ausland lebende Österreicher sind heuer in die Wählerevidenz eingetragen, das sind um 6.848 bzw. 13,01 Prozent weniger als 2006. Schon damals gab es mit minus 15,81 Prozent einen beträchtlichen Rückgang gegenüber 2002.

Der Rückgang bei den Auslandsösterreichern bremst ein wenig den Zuwachs an Wahlberechtigten durch die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Die Statistik Austria beziffert die Zahl der derzeit 16- und 17-Jährigen auf rund 93.000; dazu kommen noch 91.000 Erstwähler, die 2006 noch nicht wählen durften. Heuer sind erstmals alle Bürger wahlberechtigt, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden.

Die männlichen Wahlberechtigten haben heuer erstmals die Drei-Millionen-Grenze überschritten: Aber mit 3,029.687 liegen sie immer noch deutlich hinter den Frauen (3,299.881). Wie schon 2006 haben aber auch heuer die Männer stärker (um 4,13 Prozent) zugelegt als die Frauen (3,17 Prozent).

Die meisten Stimmen sind auch bei dieser Wahl in Niederösterreich (1,257.847) zu holen. 1998 hat das Land die Bundeshauptstadt Wien in der Zahl der Wahlberechtigten überholt und dabei ist es geblieben. Wien und Oberösterreich liegen ebenfalls über der Millionen-Grenze, die Steiermark blieb heuer noch knapp drunter. Tirol liegt über der 500.000-Grenze, Kärnten bei 450.000, Salzburg noch etwas unter 400.000 Wahlberechtigten. Burgenland und Vorarlberg sind - mit rund 230.000 bzw. 260.000 - auch bei Wahlen die kleinsten Bundesländer.

Die endgültige Zahl der Wahlberechtigten wird erst Mitte September feststehen. Denn in dieser Woche hat erst das Verfahren zur Aktualisierung der Wählerverzeichnisse begonnen. Sie sind derzeit bei den Gemeindeämtern aufgelegt, damit Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie auch richtig eingetragen sind. Bis zum 28. August kann noch Einspruch, danach noch bis zum 6. September Berufung erhoben werden. Erst am 15. September werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen. (APA)