Sindelfingen - Die Tarifparteien in der deutschen Metall- und Elektroindustrie haben sich auf eine Neuregelung für die Altersteilzeit geeinigt. Der neue Tarifvertrag enthält folgende Punkte:

Künftig haben höchsten 2,5 Prozent der Belegschaft eines Betriebes einen allgemeinen Anspruch auf eine höchstens vierjährige Altersteilzeit. Die Mitarbeiter müssen dafür mindestens 61 Jahre alt sein und mehr als zwölf Jahre in dem Betrieb gearbeitet haben.

Beschäftigt ein Betrieb besonders belastete Arbeitnehmer, kann die Quote auf vier Prozent steigen. Solche Mitarbeiter müssen mindestens 57 Jahre alt sein und dem Betrieb seit mehr als zwölf Jahren angehören. Sie können die Altersteilzeit höchstens sechs Jahre in Anspruch nehmen.

Als belastet gelten Mitarbeiter, die mindestens neun Jahre regelmäßig in drei oder mehr Schichten mit Nachtschicht, unter starken Umwelteinflüssen oder in den letzten 15 Jahren mindestens zwölf Jahre in Wechselschicht gearbeitet haben.

Alle Arbeitnehmer bekommen in der Phase der Altersteilzeit zwischen 85 und 89 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens. Für 95 Prozent des früheren Entgelts werden zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

Kosten

Bisher beteiligte sich die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung der Altersteilzeit. Künftig werden die Kosten von rund 0,8 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme je zur Hälfte von Arbeitgeber und Belegschaft getragen. Noch nicht bei der Lohnrunde in diesem Herbst, aber bei einer der darauffolgenden Lohnrunden werden dann 0,4 Prozent des Tarifvolumens für die Finanzierung der Altersteilzeit einbehalten.

Der neue Vertrag tritt frühestens am 1. Jänner 2010 in Kraft und kann erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

Nach der alten Regelung, die Ende 2009 ausläuft, konnten alle Mitarbeiter vom 57. Lebensjahr an in eine sechsjährige Altersteilzeit gehen und für die Hälfte der Arbeitszeit 82 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens beziehen. (APA/dpa)