Wien - Er werde "bis zur letzten Patrone" um seine Rehabilitierung kämpfen, hatte der außer Dienst gestellte Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher angekündigt, nachdem er im vergangenen Oktober im Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu 15 Monaten bedingt verurteilt wurde. Der mittlerweile zum Hauptmann degradierte Ex-General kann sich rüsten: Am sechsten Oktober wird das Oberlandesgericht (OLG) über Horngachers Strafberufung entscheiden.

Dass der einst mächtige Spitzenpolizist strafrechtliche Schuld auf seine Schultern geladen hat, steht bereits fest. Ende Juli hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen und den Schuldspruch des Erstgerichts vollinhaltlich bestätigt. Dieser ist somit rechtskräftig.

Straffrage noch offen

Offen ist noch die Straffrage, über die nun ein Drei-Richter-Senat des OLG absprechen muss. Falls das Strafausmaß bestätigt oder nicht unter zwölf Monate gesenkt wird, hätte das für Horngacher verheerende berufliche Konsequenzen: Damit wäre für den 48-Jährigen unweigerlich der Amtsverlust verbunden. Er müsste sich nach einem neuen Job umsehen und würde auch um seine Pensionsansprüche "umfallen".

Es könnte für Horngacher allerdings noch "dicker" kommen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich ebenfalls Strafberufung angemeldet, da sie die verhängte Strafe aus generalpräventiven Gründen für zu milde hält.  (APA)