Österreichs Telekomunternehmen bekommen vom Staat 17 Mio. Euro für den Einbau technischer Einrichtungen zur Überwachung des Telekomverkehrs. Dies geht aus der Investitionskostenverordnung des Justizministeriums hervor, wie ORF.at berichtet. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Betreiber haben dann drei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Telekommunikationsgesetz 2003 verpflichtet die Provider dazu, "alle Einrichtungen bereitzustellen, die zur Überwachung einer Telekommunikation nach den Bestimmungen der StPO erforderlich sind".

"Es hat einen Einigungsprozess zwischen den Providern und der Regierung gegeben"

"Es hat einen Einigungsprozess zwischen den Providern und der Regierung gegeben", sagte Martin Bredl, Sprecher der Telekom Austria (TA)."Das Geld deckt einen Teil der Kosten für den Einbau genormter Schnittstellen zur Überwachung der Telekommunikation." Wie viel Geld der Einbau dieser Schnittstellen - gemeint sind die vom europäischen Telekommunikationsnormungsinstitut ETSI unter Regie von Geheimdienstlern und Strafverfolgern genormten Systeme - die TA letztlich gekostet hat, wollte Bredl nicht verraten.

"Ermittlung einer Funkzelle"

Einzelne Überwachungsmaßnahmen werden gemäß Überwachungskostenverordnung abgegolten. Die "Ermittlung einer Funkzelle" vergütet der Staat dem Provider mit 148 Euro, die "Einrichtung pro Funkzelle" mit 64 Euro.

Mit der am 6. Dezember 2007 verabschiedeten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz [SPG] dürfen die Fahnder auch ohne richterliche Genehmigung bei "Gefahr im Verzug" bei den Providern Handy-Standortdaten abfragen. Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des LIF-Abgeordneten Alexander Zach von Mitte Juni 2008 hat die Polizei im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. April 2008 insgesamt 3.863 Anfragen gemäß SPG durchgeführt.

"Unverzüglich und kostenlos"

Davon sind allerdings nicht alle kostenpflichtig, da die Internet-Provider laut § 53 Abs. 3a SPG die Auskünfte über IP-Adressen "unverzüglich und kostenlos" zu erteilen haben. Die Telefonieanbieter werden vom Staat gemäß Überwachungskostenverordnung entschädigt. In den 17 Millionen Euro ebenso nicht enthalten sind die Kosten, die auf Staat und Provider - also letztlich auf die Bürger - im Rahmen der mindestens sechsmonatigen Vorratsspeicherung [VDS; Data-Retention] sämtlicher Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten zukommen. (APA)