Das Weltkulturerbe Schönbrunn war des Öfteren von zu hohen Gebäuden gefährdet. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern könnte Richtlinie für die Stätten wie auch für Investoren sein.

Standard/Robert Newald

Wien - In der Nähe von Weltkulturerbe-Stätten zu bauen ist für Investoren oft keine leichte Angelegenheit. Für die Gemeinden, die ihre Altstadt oder Schlösser von der Unesco, der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Kultur, zum schützenswerten Weltkulturerbe erklären lassen, allerdings auch nicht.

Konflikte gab es in der Vergangenheit viele. Beispielsweise beim Ausbau des Daches des Grazer Kaufhauses Kastner&Öhler oder dem geplanten Hochhaus am Bahnhof Wien-Mitte. In beiden Fällen mussten die Stadtplaner Änderungen vornehmen. Langwierige Streitereien wollen sich die Unesco und die Städte künftig ersparen. Bei der Welterbestätten-Konferenz, die am Freitag endete, sprach sich die heimische Unesco-Kommission für eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus, die Richtlinien sowohl für die acht Stätten in Österreich als auch die Investoren festlegen soll. Zwar hat der Bund den völkerrechtlichen Vertrag mit der Unesco unterschrieben. Doch da Bauordnungen und Flächenwidmungen Gemeindesache sind, kann der Bund nicht garantieren, dass die Länder den Vertrag auch einhalten. Auf Standard-Anfrage heißt es aus dem Kulturministerium: Man sei für einheitliche Richtlinien, die Regeln dafür aufstellen will man aber nicht.

Als Vorbild könnte betroffenen Gemeinden Graz dienen: Dort wurde ein Masterplan erstellt, der auch Gebäudehöhen regelt. (mil, Der Standard Print-Ausgabe, 13,/14.09 2008)