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Fekter (links) und Berger (rechts) haben sich letztlich auf eine Verbesserung von Opferrechten einigen können.

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Wien - Nach monatelangen Verhandlungen ist das Gewaltschutzpaket am Mittwoch endlich unter Dach und Fach gebracht wirden: Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Wahl die entsprechende Vorlage von Justiz- und Innenministerium beschlossen.

Opferrechte gestärkt

Mit dem Gewaltschutzpaket einher geht vor allem eine Verbesserung des Opferschutzes. So wird es eine Ausweitung der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt geben sowie einen Vorschuss auf Schmerzengeld für Gewaltopfer. Geschaffen wird ferner ein Straftatbestand für wiederholt gesetzte Gewaltakte. Im Zivilrecht werden die Opferrechte analog zum Strafverfahren ausgebaut. Dabei geht es u.a. um Prozessbegleitung sowie die Möglichkeit, ein Opfer abgesondert vom Täter/von der Täterin zu vernehmen.

Verschärfte Maßnahmen bei Sexualdelikten

Speziell Sexualverbrechen wird der Kampf angesagt. Die Strafdrohungen werden verschärft und eine gerichtliche Aufsicht wird etabliert. Berufs- und Tätigkeitsverbote können ausgesprochen werden, über TäterInnen soll eine verstärkte Aufsicht verhängt werden können. Zudem werden die Strafrahmen im Zusammenhang mit Missbrauch und Kinderpornografie erhöht und die Tilgungsfrist der Taten verlängert. Eingeführt wird auch die vor allem von der ÖVP verfolgte Sexualstraftäterdatei.

Auch Innenministerin Fekter war erfreut über den Beschluss noch vor dem Urnengang. Dass es letztlich mit der Einigung so lange gedauert habe, sieht sie in der Verantwortung der SPÖ, die erst spät Wünschen der ÖVP wie nach Schaffung der Sexualstraftäterdatei nachgekommen sei. Dass die geplante verschärfte Anzeigepflicht an ihr gescheitert ist, verteidigte die Innenministerin. Diese Position hätte sich aus dem Rat der ExpertInnen ergeben.

Mit 1. Jänner in Kraft

Justizministerin Berger zeigte sich optimistisch, dass das Paket nach der Wahl im Nationalrat umgesetzt wird, unabhängig davon wie die künftige Regierungskonstellation aussehe. Es gebe eine so breite Zustimmung, dass für sie kein Zweifel am Zustandekommen der entsprechenden Gesetze bestehe. Inkrafttreten soll das Gewaltschutzpaket mit 1.1.2009, wenn es nach den Wünschen der Justizministerin geht. (APA/red)