Wien - Es waren doch nur Hoffnungen, die SPÖ-Kanzlerkandidat Werner Faymann im TV-Duell mit Finanzminister Wilhelm Molterer bei den Frauen geweckt hat. Zwei Tage nach der in einem Nebensatz versteckten Ankündigung war man in Faymanns Kabinett nach einer Standard-Anfrage noch immer damit beschäftigt, herauszufinden, wie der Maßnahmenkatalog des Neo-SPÖ-Chefs aussehen könnte, mit der die Frauenquote in Managements und Aufsichtsräten österreichischer Unternehmen nachhaltig erhöht werden könnte.

Dabei wäre es gar nicht so kompliziert. Denn SPÖ-, Arbeiterkammer- und Gewerkschaftsfrauen wissen, wie sie es machen würden, stießen sie bei den (männlichen) Entscheidungsträgern nicht durch die Bank auf taube Ohren. Sie schaffen die 40-prozentige Frauenquote (auf die die SPÖ bei ihren Nationalratsabgeordneten so stolz ist) nicht einmal bei den von den Betriebsräten entsandten Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten.

In den Top-200-Konzernen in Österreich sind laut Erhebung der Arbeiterkammer nur neun Prozent aller Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt, in Geschäftsführungen sind es 4,6 Prozent. Daran wird auch die anstehende Reform der Wohlverhaltensregeln börsenotierter Konzerne (Corporate-Governance-Kodex) nicht viel ändern.

Denn jede Verbesserung in Richtung Erhöhung des Frauenanteils hat einen Schönheitsfehler: Sie ist eine "R-Bestimmung", hat also bestenfalls Empfehlungscharakter. Wer sie nicht einhält, muss dies nicht einmal begründen. Scharf im Sinne von wirkungsvoll ist die im Entwurf 2008 vorgeschlagene Regel 42 ohnehin nicht, denn eine faire Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat hat keine Priorität. Wenn Molterer Faymanns Einladung, doch ein Gesetz für eine Manager- und Aufsichtratsfrauenquote zu machen, ausschlug, weil es ohnehin den Kodex gebe, spricht das Bände. Sehr glaubwürdig ist die Einladung nicht, Faymann hat in "seinen" Staatsbetrieben nur eine einzige Frau bestellt, nachdem er zuvor die einzige ÖBB-Managerin abserviert hatte.

Vorbild Norwegen

Als Vorbild würde sich Norwegen anbieten. Dort sind Kapitalgesellschaften seit 1. Jänner 2006 per Gesetz zur Koedukation in ihren Verwaltungsräten verpflichtet. Und das geschlechtsneutral: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ein Geschlecht mindestens 40 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder stellt. Es könnten in Management und Aufsichtsrat (der Verwaltungsrat ist eine Mischung aus beiden, Anm.) also auch 60 Prozent Frauen sein.

Konzerne, die das nicht schaffen, können beim norwegischen König um Verlängerung der Übergangsfrist ansuchen, die Verwaltungsstrafe ist ihnen aber sicher. Im SPÖ-Wahlprogramm findet sich übrigens auch keine Lösung, dort geht es lediglich um den Zustand: "Im Bereich der Führungspositionen (...) sind Frauen noch immer stark unterrepräsentiert. Es zeigt sich deutlich, dass wir von einer Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt noch weit entfernt sind und hier dringender Handlungsbedarf besteht." (Luise Ungerboeck/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.9. 2008)