Wien - Einmal mehr versucht US-Anwalt Ed Fagan in Sachen NS-Entschädigungszahlungen Druck auf die Republik Österreich zu machen. Nach der Präsentation des Berichts der Historikerkommission am Montag fordert er im Gespräch mit dem STANDARD die Republik Österreich ultimativ auf, endlich Entschädigungszahlungen nach dem Washingtoner Abkommen von 2001 zu leisten. Die Zahlen der Entschädigungen an NS-Opfer würde seit gut zwei Jahren von Österreich verzögert.

Als Frist, mit den Zahlungen spätestens zu beginnen, nennt Fagan den 28. März 2003. Geschehe dies nicht, sehe er sich gezwungen, "umfassende Handlungen zu setzen", um dies zu erreichen. Er präzisiert, dass er neuerlich die US-Gerichte mit bestehenden, aber noch zu verhandelnden Sammelklagen befassen werde. In letzter Konsequenz droht Fagan neue Klagen an. Eine entsprechende schriftliche Aufforderung dazu wird nach Auskunft des US-Anwalts an Botschafter Hans Winkler, Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium, in den nächsten Tagen ergehen.

Datumsfehler im Ultimatum

Winkler begegnet Fagans Worten gelassen: "Lieber heute als morgen würden wir mit dem Auszahlen beginnen", aber Fagan wüsste genau, dass die Frist, innerhalb derer Betroffene ihre Ansprüche auf Entschädigung deponieren könnten, laufe - bis 28. Mai. Früher dürfe gar nicht ausgezahlt werden, macht Winkler den US-Anwalt auf einen Datumsfehler in seinem Ultimatum aufmerksam. Zweitens erinnert Winkler daran, dass erst ausgezahlt werde, wenn Rechtssicherheit für Österreich herrsche, also bestehende US-Klagen zurückgelegt würden. In dem Zusammenhang berichtet Winkler, soeben aus Los Angeles zurückgekehrt, dass in einer der Sammelklagen gegen Österreich Opfervertreter sich nun dafür ausgesprochen hätten, dass Washingtoner Abkommen "als fair" anzuerkennen. Bleibt noch jene Klage, die US-Anwalt Jay Fialkoff vertritt.

Historikerbericht "als Druckmittel"

Genau in der Sache fordert Fagan die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) und deren Präsidenten Ariel Muzicant auf, einzuwirken, damit die Klage zurückgezogen werde. So wäre der Weg frei, damit Betroffene an ihre Entschädigungen gelangen könnten. Muzicant solle lieber den Historikerbericht als Druckmittel verwenden, um für die IKG weitere Entschädigungen zu verhandeln. Eine Aufforderung, die Muzicant zurückweist: Er habe nicht den Historikerbericht angeregt, um ihn nun als Druckmittel einzusetzen. Die IKG habe Entschädigungsrechte, auf die er poche. Zurück weist Muzicant auch, dass er Einfluss hätte auf die Fialkoff-Klage. "Das ist eine Unterstellung." (Peter Mayr/ Andrea Waldbrunner, DER STANDARD, Printausgabe, 27.2.2003)