Ein Internet-PC ist kein Fernseher. Oder doch? Die deutsche GEZ sieht dies anders als die Unternehmen. Nun ist ein erstes Urteil gefällt worden.

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In Deutschland hat nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Urteil im Fall "Internet-PC und GEZ-Gebühr" gefällt. Wie aus dem Urteilsspruch zu entnehmen ist, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass ein Kleinunternehmer für seinen gewerblich genutzten internetfähige Rechner keine Rundfunkgebühr bezahlen muss.

Hin und her

Auf seiner eigens eingerichteten Webseite PC-Gebühr.de hat der Deutsche über seine rechtliche Auseinandersetzung mit der Deutschen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) berichtet. Die GEZ lehnte einen Antrag auf Gebührenbefreiung für den Internet-PC ab. Und dies, obwohl der Mann ohnehin für seinen Fernseher und auch sein Radio bereits Rundfunkgebühren zahlte. Nach einigem Hin und her landete der Fall schließlich vor Gericht.

Rechtslage

In Deutschland gibt es einige Diskussionen, nachdem die GEZ neue Regelungen eingeführt hatte. So müssen AnwenderInnen, die in ihren Zweitwohnungen zwar weder Fernseher noch Radio besitzen, wohl aber einen PC mit Internet-Anschluss 5,52 Euro pro Monat an die GEZ zahlen. Die neue Regelung ärgert vor allem Gewerbetreibende und UnternehmerInnen, da diese nach der Anpassung des deutschen Rundfunkgebührenstaatsvertrags die Gebühr bezahlen müssen, auch wenn sie kein TV-Gerät und kein Radio im Unternehmen aufgestellt haben. Auch Kleinunternehmen, die in ihrem Büro ebenfalls nur einen Internet-Rechner aufgestellt haben, müssen die Gebühren zahlen.

Urteil

Der Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden hat nun entschieden, dass der Gebührentatbestand der GEZ nur unzureichend konkretisiert wird. "Ein vernünftiger Durchschnittsbürger würde unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio/Empfangsteil verstehen, das zu Zwecken des Rundfunkempfangs angeschafft wurde. Bei einem Internet-PC ist das aber nicht der Fall, so ein PC würde nicht für die Zweckbestimmung des Rundfunkempfangs angeschafft", so die Richter. Noch ist der Fall aber noch nicht endgültig abgeschlossen, da eine Berufung angedacht sei, so deutsche Medienberichte.

Situation in Österreich

Auch in Österreich gibt es einige Diskussionen rund um den PC als "Entertainment-Zentrale". Laut Angaben des Gebühreninfoservice (GIS)  sind Rundfunkgebühren auch für einen PC zu entrichten. Auf der Webseite heißt es dazu auf die Frage "Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen, wenn ich über meinen PC Rundfunk empfange?": "Ja. Als "Rundfunkempfangseinrichtung" bezeichnet das Gesetz jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk ermöglicht. Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Deshalb wird auch ein PC, mit dem Fernseh- bzw. Radioempfang möglich wird, prinzipiell gebührenpflichtig. Besteht allerdings bereits eine Meldung von Rundfunkempfangseinrichtungen, ist für einen PC keine weitere Gebühr zu entrichten."

Einige Knackpunkte

Diese Regelung trifft vor allem PrivatanwenderInnen. Schwieriger wird es dann schon für Unternehmen beziehungsweise KMUs, die vielleicht im privaten Haus ein kleines Büro betrieben. Die Frage "Sind PCs mit Internetanschluss gebührenpflichtig?" wird von dr GIS ebenfalls ausführlich thematisiert. Abschließend heißt es in der ausführlichen Antwort der GIS: "Es ist nicht im Interesse der GIS, sämtliche in Unternehmen und Institutionen befindlichen internettauglichen Geräte mit einer Rundfunkgebühr zu belegen. Keinesfalls ist es beabsichtigt, Doppelgebührenverrechnungen - wie das in anderen europäischen Ländern diskutiert wird - einzuführen. Ein genereller Verzicht auf PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich, da einerseits vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und andererseits hinsichtlich der künftigen "All-in-one- Units" nicht präzisierbar und offen für Missbrauch." (Gregor Kucera, derStandard.at vom 26.11.2008)