Im deutschen Bundestag hat die SPD dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt, im Bundesrat hat sie es am Freitag gestoppt. In mehreren Landesregierungen haben die Sozialdemokraten Bedenken geltend gemacht und damit die Mehrheit der Großen Koalition in der Länderkammer gebrochen. Die Experten der Koalition werden nun an den Verhandlungstisch zurückkehren. Das Gesetz soll das Bundeskriminalamt (BKA) mit weitreichenden Befugnissen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ausstatten.

Voraussichtlich in der nächsten Woche ruft die deutsche Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Ziel ist es, bis zur letzten Bundesratssitzung vor Weihnachten am 19. Dezember zu einer Einigung zu kommen. In drei Streitpunkten müssen die Unterhändler einen Kompromiss finden.

Online-Durchsuchung

Das Ausspähen privater Computer zu Fahndungszwecken war von Anfang an der Hauptstreitpunkt in der Diskussion über das BKA-Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür in einem Grundsatzurteil enge Grenzen vorgegeben. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. In dringenden Fällen soll der Präsident des Bundeskriminalamts Beweise aber auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen.

Daran stoßen sich die SPD-Landesinnenminister. Sie wollen den Richtervorbehalt ohne die Ausnahmeregelung für eilige Fälle. Das Bundesinnenministerium argumentiert dagegen, dass bereits jetzt nahezu alle bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mit Richtervorbehalt Ausnahmeregelungen für den Eilfall vorsehen. Das gelte beispielsweise für die Wohnraumüberwachung mit Kameras und Mikrofonen oder die Telekommunikationsüberwachung.

Zeugnisverweigerungsrecht

Das volle Zeugnisverweigerungsrecht sollen nur noch Geistliche, Strafverteidiger sowie Mitglieder des Bundestags und der Landtage haben. Für andere Berufsgeheimnisträger wie Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte, die keine Strafverteidiger sind, soll das Recht dagegen nur eingeschränkt gelten. Bei ihnen wird zwischen dem Schutzinteresse des Betroffenen und dem Interesse des Staates an einer Gefahrenabwehr abgewogen. Die SPD-Innenminister halten diese Trennung zwischen absolut geschützten und nur eingeschränkt geschützten Personen nicht für angebracht. Sie wollen den vollen Schutz für alle Berufsgeheimnisträger.

Bund-Länder-Kompetenzen

Das Bundeskriminalamt soll künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden dürfen. Bisher ist die Behörde nur für die Strafverfolgung zuständig. Um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können, erhalten die Ermittler eine Reihe neuer Befugnisse, die die Landespolizei zu einem großen Teil schon seit 60 Jahren hat. Die SPD in den Ländern befürchtet, dass sich die Polizeibehörden von Bund und Ländern bei der Fahndung in die Quere kommen könnten. Sie fordern eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten. (AP)