Ein ehemaliger KPÖ-Gemeinderat stand am Donnerstag in Graz vor Gericht. Bei ihm waren zahlreiche Fotos sowie einige Filme mit kinderpornografischen Darstellungen gefunden worden. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er ein offenes Haus habe und daher unterschiedlichste Personen Zugang zu seinem Computer gehabt hätten. Der Richter glaubte ihm diese Version allerdings nicht und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe sowie einer bedingten Haftstrafe.

Computer wurde von mehreren Personen benutzt

Der mittlerweile arbeitslose ehemalige Gemeindebedienstete hatte sein Mandat sofort zurückgelegt, als das belastende Material in seiner Wohnung gefunden wurde. Anschließend legte er ein Geständnis ab, dass er aber bald widerrufen hat. "Ich habe gedacht, damit ist alles erledigt, ich wollte das für meine Bekannten auf mich nehmen", erklärte er vor Gericht. Er habe ein offenes Haus gehabt, bei ihm seien die Leute aus und ein gegangen und hätten auch seinen Computer benützt. Namen nannte er allerdings keine, da er nach eigenen Angaben oft selbst nur die Vornamen seiner Bekannten wusste.

Der Zettel

"Warum hat man einen Zettel gefunden, auf dem Sie sich einschlägige Internetseiten notiert haben?", wollte Richter Martin Wolf wissen. "Ich wollte diese Seiten anfangs der Polizei melden", so die Erklärung. Von den rund 500 Bildern und zehn Filmen, die man bei ihm auf CDs und Videos gefunden hatte, will er nichts gewusst haben, dass sie überhaupt in seiner Wohnung waren. "Das ist ja jämmerlich, was Sie heute von sich geben, ich glaube Ihnen das nicht", so der Richter. "Das sind ganz, ganz grausliche Geschichten, bei denen Kinder zur Ware gemacht werden. Meine sexuellen Neigungen sind meilenweit davon entfernt", versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen.

Schuldspruch

In einem Fall sei er sogar nachweislich im Ausland gewesen, während Dateien mit Kinderporno-Fotos heruntergeladen worden waren, betonte sein Verteidiger Rainer Beck. Der Richter lehnte alle Beweisanträge ab, sprach den Ex-Politiker schuldig. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.(APA)