Amsterdam - Sexarbeiterinnen in Holland können sich über eine neu beschlossene Steuersenkung freuen. 20 Prozent ihrer Einnahmen dürfen künftig als berufsbedingte Aufwendungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wie die Zeitung "De Telegraaf" am Mittwoch berichtete.

Eine entsprechende Vereinbarung sei intern zwischen dem Finanzamt und InteressenvertreterInnen der Sex-Wirtschaft ausgehandelt worden. Sie sei auch insofern "bemerkenswert", als das höchste Gericht der Niederlande zuvor erklärt habe, Kosten für Kleidung, insbesondere Unterwäsche, Schönheitsbehandlungen, Maniküre und Kosmetik seien nicht abzugsfähig.

Bevorzugung gewittert

SteuerexpertInnen kritisieren nach Angaben des Blattes, dass Prostituierte nun gegenüber anderen Berufstätigen bevorzugt werden, die Werbepauschalen schon lange nicht mehr geltend machen könnten.

Tausende Sexarbeiterinnen allein in Amsterdam

Prostitution ist in den Niederlanden im Jahr 2000 weitgehend legalisiert worden. Frauen und Männer, die damit ihr Geld verdienen, werden steuerrechtlich wie Angestellte oder Selbstständige eingestuft - je nachdem ob sie in einem Bordellbetrieb beschäftigt oder allein tätig sind. Die Zahl der Prostituierten wird allein in Amsterdam auf rund 8.000 geschätzt. (APA/Ag.)