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Die Entschädigung für NS-Opfer beträgt rund 5.000 Euro.

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Wien - Mehr als ein Drittel der Anträge auf NS-Entschädigung beim allgemeinen Entschädigungsfonds (32,8 Prozent) und Nationalfonds (35,6 Prozent) sind aus den USA gekommen. Rund 20 Prozent waren aus Österreich, gefolgt von Israel mit 13 bis 15, Großbritannien mit zehn Prozent und Australien mit fünf Prozent. Der Rest verteilt sich auf sonstige Länder.

Antrag ohne Frist

Das geht aus dem Geschäftsbericht des allgemeinen Entschädigungsfonds und Nationalfonds 2007 hervor. Der Nationalfonds der Republik Österreich leistet NS-Opfern symbolische Gestezahlungen in Höhe von 5.087 Euro, für die Antragstellung besteht keine Frist. Zusätzlich hat der Nationalfonds in Fällen sozialer Bedürftigkeit die Möglichkeit, Zweit- und Drittauszahlungen vorzunehmen. Bis Ende 2007 wurden 30.000 Personen als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt und es wurden rund 153 Mio. Euro an Gestezahlungen ausbezahlt. 86.500 Euro gingen an Zweit- und Drittauszahlungen.

Im Jahr 2001 wurde der Nationalfonds aufgrund des Washingtoner Abkommens mit der Umsetzung der sogenannten Mietrechtsentschädigung betraut, dafür wurde ein Betrag von 150 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt. Für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände entschädigt wurden bisher 20.000 Personen mit einer Pauschalsumme von 7.630 Euro. Der nach Abschluss der Bearbeitung der Anträge verbliebene Restbetrag wird als Nachzahlung von 1.000 Euro pro Person aufgeteilt.

Vermögensverluste ausgleichen

Der ebenfalls 2001 eingerichtete Allgemeine Entschädigungsfonds verfolgt das Ziel, Vermögensverluste im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik durch freiwillige monetäre Leistungen anzuerkennen. Bis 2003 langten 20.641 Anträge ein, in denen über 120.000 einzelne Forderungen in zehn verschiedenen Vermögenskategorien geltend gemacht wurden - von berufs- und ausbildungsbezogenen Verlusten bis hin zu Wertpapieren und Immobilien. (APA)