Amis-Anleger hätten sich den Schritt schon früher gewünscht: Das neue Gesetz zur Entschädigung von Investoren, die ihr Geld bei gestrandeten Wertpapierfirmen verloren haben, gilt naturgemäß nicht rückwirkend. Die 15.000 Geprellten können - nebst Quote aus der Insolvenz - noch auf Amtshaftung der Republik hoffen.
Mit der Reform kommen Anleger in den Genuss einer Art Einlagensicherung von bis zu 20.000 Euro, die von der Branche selbst auf die Beine gestellt werden muss. Und Finanzminister Josef Pröll hat zudem ein Fangnetz geknüpft, das greift, wenn die Stricke des Sektors reißen. Umgekehrt entbindet sich der Staat generös der Amtshaftung, die in den Augen des VP-Chefs dank Entschädigungsmodell nicht mehr notwendig ist.
Die Logik ist nur auf den ersten Blick schlüssig: Mit der „Einlagensicherung" für Investoren wird der Totalausfall bei Veruntreuung versichert. Malversationen sollte es in einem streng überwachten, konzessionierten System freilich gar nicht geben. Und wenn ja, stellt sich meist die Frage der Funktionsfähigkeit der Aufsicht. Das finanzielle Risiko der Republik über die Amtshaftung kann somit auch als Effizienzpeitsche der Behörde betrachtet werden. Diese fehlt jetzt, was auch verfassungsrechtlich problematisch ist.
Stattdessen springt der Staat im Schadensfall mit einem Sockelbetrag ein. Er beflügelt damit die Finanzhaie, die mit hohen Renditen ködern. Und Profi-Anleger, die ihre Gelder zwecks Schutzes auf mehrere Anbieter verteilen.(DER STANDARD; Print-Ausgabe, 23.1.2009)