Neuerlich steht eine Gesetzesänderung zur Abbremsung der Mietpreiserhöhungen bevor. Statt um 3,2 Prozent sollen die Richtwertmieten per 1. April nur um 1,3 Prozent ansteigen.

MILG stellte Berechnung um

Kurze Rückblende: Vor etwas weniger als einem Jahr wurde das sogenannte "Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" ("MILG") in aller Eile beschlossen. Es hatte zum Inhalt, dass sich die jährliche Erhöhung der Richtwertmieten (Geltungsbereich siehe unten) nur noch nach der durchschnittlichen Jahresinflation und nicht mehr - wie davor üblich - nach der Dezember-Teuerung orientieren soll. 2007 machte die Inflation im Dezember nämlich mit 3,6 Prozent wesentlich mehr aus als im Jahresdurchschnitt.

2008 war der Preisanstieg allerdings im Jahresdurchschnitt fast dreimal so hoch wie im Dezember, weshalb die Verteuerung per kommendem 1. April anstatt 1,3 Prozent gleich 3,2 Prozent ausmachen würde.

Alte Regelung soll wieder gelten

Im Justizministerium - das mittlerweile von Claudia Bandion-Ortner geführt wird - kündigte man deshalb am Dienstag an, mit einer Gesetzesänderung ebenso rasch Abhilfe zu schaffen wie es vor einem Jahr mit der Einführung des MILG geschah: Es soll wieder die alte Regelung gelten.

"Wenn nichts geändert wird, müssten Mieter für eine durchschnittliche 80-Quadratmeter-Richtwertmietwohnung im privaten Altbau ab 1. April um rund 25 Euro (inklusive 10-prozentige Umsatzsteuer) mehr zahlen - auf das Jahr gerechnet sind das um 300 Euro mehr", warnte die Arbeiterkammer (AK). "Wichtig ist jetzt einmal, dass man das akut verhindert", sagte der Sprecher von Bandion-Ortner. Die weiteren Schritte seien noch zu klären.

AK fordert 10-Prozent-Schwelle

Die Arbeiterkammer wiederholte neuerlich ihre Forderung nach längeren Abständen zwischen den Mietanpassungen. Die inflationsgebundene Erhöhung der Richtwerte solle nicht jährlich, sondern erst bei einem Zehn-Prozent-Schwellenwert erfolgen. Indexgebundene Veränderungen würden dann erst alle drei bis fünf Jahre erfolgen (je nach Höhe der Inflation). Dann solle auch nur die Hälfte der Inflationsrate für die Berechnung der Erhöhung herangezogen werden.

Eine schon oft geäußerte Forderung, die stets ebenso umgehend wie bestimmt von der Immobilienwirtschaft zurückgewiesen wurde: "Eine Abkehr von der Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten würde die Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an einem Haus noch weiter beinträchtigen", so Friedrich Noszek, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB), in einer Aussendung. Die Inflationsanpassung zu halbieren sei "nicht nur sachlich nicht zu begründen, sondern es würde auch die Haus- und Wohnungsstandards deutlich verschlechtern. Und das ist keinesfalls im Sinn der Mieter".

Weiter reichende Pläne aufgeschoben

Anfang dieses Jahres sollte nach dem MILG ein "weiteres Maßnahmenpaket" in Kraft treten, von Vorarbeiten für eine "umfassende Reform des Wohnrechts" war außerdem die Rede. Im Herbst 2008 wollten die Koalitionspartner dann eine spätere und nur in größeren zeitlichen Abständen stattfindende Erhöhung der Richtwerte und der daran geknüpften Mieten beschließen. Doch daraus wurde (noch) nichts.

Geltungsbereich

Richtwertmieten gelten in Österreich für rund 350.000 Haushalte in Altbauten, die nach dem 1. März 1994 vermietet wurden. Die Justizministerin ist nach derzeitiger Rechtslage dazu verpflichtet, die Richtwerte jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen. Von dieser Maßnahme sind auch 300.000 Mieter von Genossenschaftswohnungen betroffen, für die der burgenländische Richtwert mit einem dreißigprozentigen Abschlag die Mietenbasis ist.

Die Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. In Wien beträgt der bloße Richtwert derzeit 4,73 Euro pro Quadratmeter. Die tatsächlichen Mieten liegen aber weit darüber, denn zum bloßen Richtwert werden meist noch Zuschläge gerechnet, hinzu kommen dann noch die Betriebskosten und die 10-prozentige Umsatzsteuer. Für eine durchschnittliche Richtwertwohnung sind damit bereits rund 11 Euro pro Quadratmeter zu zahlen, also für eine 80-Quadratmeter-Wohnung rund 880 Euro im Monat, hat die Arbeiterkammer errechnet. (map/APA, derStandard.at, 27.1.2009)