Bild nicht mehr verfügbar.

Die Polizei hat von Jänner bis September 2008 über 6.000 Internet- und Handy-Nutzer ausgeforscht.

Foto: Junko Kimura/Getty Images

Seit 1. Jänner 2008 darf die Polizei in Österreich ohne richterliche Anordnung Handys orten und Informationen zu Internetnutzern einholen. Das neue Sicherheitspolizeigesetz hatte für heftige Kritik unter Datenschützern und Politikern gesorgt, die jetzt - nach der Veröffentlichung einer internen Statistik des Innenministeriums - wohl nicht abreißen wird. Demnach wurden im vergangenen Jahr täglich durchschnittlich 22 Internetnutzer überprüft und 2,5 Handys geortet. Alleine von 1. Jänner bis 30. September wurden 6012 Personen ausgeforscht.

Auskunft schon vor Inkrafttreten

Die Statistik wurde auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Peter Pilz vom November 2008 veröffentlicht. Die Polizei hat demnach bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des Sicherheitspolizeigesetzes Auskunft über Internetnutzer bei den Providern eingeholt, wie in der Beantwortung der Anfrage offiziell bestätigt wird. Wie oft die Polizei bei den Providern vor dem 1. Jänner 2008 Auskünfte einholen wollte, ist allerdings nicht bekannt. Dazu existiere keine interne Statistik. "Eine rückwirkende Erhebung dieser Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten", heißt es.

Direkter Zugriff auf Datenbank

Die Polizei hat außerdem direkten Zugriff über das Internet auf die Stammdaten-Datenbank eines Telekommunikationsunternehmens. Dabei handelt es sich laut den Grünen um T-Mobile. Für den Provider sei das eine datenschutzfreundlichere Vorgangsweise, da alle Zugriffe durch die Behörden nachvollziehbar seien.

Rund 700 Handy-Ortungen

Konkret haben die Behörden in 4.665 Fällen Name, Anschrift und Nummer eines Festnetz- oder Handy-Anschlusses erfragt. 39 Auskunftsverlangen gab es zu den IP-Adressen bestimmter Nachrichten, wobei 1.308 Anfragen zu Name und Anschrift zu einer bekannten IP-Adresse gestellt wurden. In 695 Fällen wurde von Jänner bis September 2008 eine Handy-Ortung verlangt.

Keine Auskunft für Betroffene

Die Handy-Ortungen würden mehrheitlich bei Selbstmorddrohungen durchgeführt, wie der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums, Theodor Thanner, gegenüber der Presse erklärt. In welchen Fällen ein Handy- oder Internetnutzer wieso tatsächlich ausgeforscht wurde, sei für die Betroffenen allerdings nicht nachvollziehbar. Auskunft darüber gebe es nicht. Thanner fordere daher ein Informationsrecht für die überwachten Personen. Der Rechtsschutzbeauftragte muss über jede Anfrage von den Behörden informiert werden.

Beschwerden beim VfGH

Kritiker sehen in dem Sicherheitspolizeigesetz einen Verstoß gegen die Verfassung. Beim Verfassungsgerichtshof sind bereits mehrere Beschwerden unter anderem von T-Mobile, Silverserver und der Grünen Marie Ringler anhängig. Die Beratungen beginnen am Montag, Entscheidungen werden in den kommenden Wochen erwartet. (br)