Datenmissbrauch und Rechtsbruch orten die Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ) beim erstmals geplanten E-Voting bei den Hochschülerschafts-Wahlen im Mai. Der Vorwurf: Die Nutzung der Studenten-Daten durch das Bundesrechenzentrum (BRZ) sei nicht rechtens. Außerdem seien die Aufträge für die Abwicklung der Wahl an ein "komisches Konstrukt" von Unternehmen vergeben worden, kritisierte der Sprecher der Vorsitzendenkonferenz der Universitätsvertretungen, Florian Ortner (FLÖ), am Freitag in einer Pressekonferenz.

"Sie sind keine eigene Rechtsperson, nur die ÖH-Vorsitzenden an der jeweiligen Uni hätten die Vereinbarung unterzeichnen dürfen"

Laut Ortner hätten die Vorsitzenden der 21 Wahlkommissionen an den Unis jene Vereinbarung nie unterschreiben dürfen, mit der sie das BRZ mit der Implementierung von E-Voting bei den ÖH-Wahlen beauftragt haben. "Sie sind keine eigene Rechtsperson, nur die ÖH-Vorsitzenden an der jeweiligen Uni hätten die Vereinbarung unterzeichnen dürfen", so Ortner. Das Wissenschaftsministerium habe auf die ihm weisungsgebundenen Wahlkommissionsvorsitzenden "Druck ausgeübt", damit diese die Vereinbarung unterschreiben. Zusätzlich solle das Ministerium diesen "offenbar" zugesagt haben, sie "gegenüber den Studierenden und den Hochschülerschaften schad- und klaglos zu halten".

Kritik übte Ortner auch daran, dass das BRZ die E-Voting-Software von der spanischen Software-Firma "Scytl" zukauft. Das BRZ wurde mit der Gesamtabwicklung der elektronischen Wahlen beauftragt, nachdem bei der ersten Ausschreibung unterlegene Bieter Rechtsmittel eingelegt hatten. Laut FLÖ war "Scytls" Angebot wegen Preisdumping beeinsprucht worden, dennoch habe nun eben jene Firma über das BRZ den Auftrag bekommen. Laut Hauser könne dies nur bedeuten, dass "Scytle" die Software gratis anbiete, da sonst erneut ein Vergabeverfahren notwendig geworden wäre. "Das Wissenschaftsministerium arbeitet in der gesamten Causa E-Voting sehr intransparent. Speziell im Zusammenhang mit 'Scytl' hat es immer wieder Probleme gegeben", so Hauser.

"Wenn das System transparent ist, ist es manipulierbar. Wenn es geschlossen ist, ist es intransparent"

Hans Zeger, Vorsitzender der ARGE Daten, stellte die Verlässlichkeit von E-Voting generell in Frage: "Wenn das System transparent ist, ist es manipulierbar. Wenn es geschlossen ist, ist es intransparent", so Zeger. Er kritisierte dass sich beim E-Voting "einige wenige Organisationen gegenseitig kontrollieren, teilweise sogar in Personalunion". Der Datenschützer schätzte, dass bei der ÖH-Wahl weniger als 5.000 Studenten E-Voting nutzen werden. Bei Verfälschung des Wahlergebnisses - erfahrungsgemäß gingen 70.000 Studenten zu den Urnen - könnten auch diese wenigen Stimmen den Ausgang weitreichend beeinflussen.

Im Wissenschaftsministerium sieht man auf Anfrage der APA die Kritik der FLÖ gelassen: Dass "Scytl" die Software liefert, sei vergaberechtlich korrekt. Die erste Ausschreibung sei noch in die Bereiche Rechenzentrum, Software und Projektmanagement unterteilt gewesen. Beim BRZ handle es sich hingegen um einen Hauptauftragnehmer, der Wahlsoftware zukaufe.

Die Nutzung der Studentendaten durch das BRZ sei ebenfalls rechtlich gedeckt. Im Ministerium verweist man auf die Beantwortung der häufigsten Fragen zum Thema E-Voting auf seiner Homepage, wo "umfassend über die Modalitäten des E-Votings" informiert werde. "Die/der Vorsitzende der Wahlkommission ist durch Verordnung berechtigt die Daten für die Erstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses zu beziehen und datenschutzgemäß zu verwenden", so die Ansicht des Wissenschaftsministeriums. (APA)