Die Neubesetzung der EU-Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments. Zuerst bestimmen die Regierungen der Mitgliedstaaten den neuen Präsidenten der Kommission. Anschließend wird dieser vom Parlament bestätigt.

In Gesprächen mit den Regierungen wählt der Präsident dann die anderen Mitglieder der Kommission aus. Und schließlich befragt das neue Parlament jeden vorgeschlagenen Kommissar, um seine Stellungnahme zum Gesamtkollegium abzugeben. Erst wenn die Zustimmung erfolgt ist, darf die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. (red, DER STANDARD, Printausgabe, 24.2.2009)